Kapitalertragsteuer
Die Einkommensteuer auf Kapitalerträge ist grundsätzlich seit dem 01.01.2009 durch den Steuerabzug (Abgeltungsteuer) von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer abgegolten und die Kapitalerträge sind nicht in der Einkommensteuererklärung anzugeben.
Die Erklärung Ihrer Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Anlage KAP kann z. B. dennoch erforderlich sein, wenn
- die Kapitalerträge nicht dem Steuerabzug unterlegen haben (z. B. Zinsen aus Privatdarlehen, ausländische Kapitalerträge),
- Sie kirchensteuerpflichtig sind und Kapitalerträge erzielt haben, von denen Kapitalertragsteuer, aber keine Kirchensteuer einbehalten wurde,
- Sie den Steuereinbehalt dem Grunde oder der Höhe nach überprüfen lassen möchten,
- durch Sie ein Antrag auf Günstigerprüfung gestellt wird (Das Finanzamt wird dann prüfen, ob die tarifliche Besteuerung Ihrer Kapitalerträge gegenüber dem Abgeltungsteuersatz von 25 % zu einer Steuerentlastung führt.) oder
- die abgeltende Wirkung des Steuerabzugs aufgrund der Ausnahmeregelung des § 32d Abs. 2 EStG (tarifliche Besteuerung) nicht in Betracht kommt.
Voraussetzungen
-
Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht
Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. -
Kapitalertrag
Laufende Erträge sowie die Ergebnisse aus der Veräußerung oder Einlösung einer Kapitalanlage.
Erforderliche Unterlagen
-
Anlage KAP für Einkünfte aus Kapitalvermögen / Anrechnung von Steuern
(unter "Formulare")
Im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung klicken Sie auf:
- Formularcenter > Steuerformulare > Einkommensteuer > Einkommensteuer 2020 >
- Einkommensteuererklärung
- Steuerbescheinigungen
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Finanzamt Charlottenburg
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Finanzamt Friedrichshain-Kreuzberg
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Finanzamt für Körperschaften I
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Finanzamt für Körperschaften II
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Finanzamt für Körperschaften III
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Finanzamt für Körperschaften IV
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Finanzamt Lichtenberg
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Finanzamt Marzahn-Hellersdorf
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Finanzamt Mitte/Tiergarten
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Finanzamt Neukölln
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Finanzamt Prenzlauer Berg
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