Werbematerialien - Erlaubnis zur Verteilung beantragen am Standort Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf (Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle des Ordnungsamtes Charlottenburg-Wilmersdorf)

Kontakt
- Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
- Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf (Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle des Ordnungsamtes Charlottenburg-Wilmersdorf)
- Hohenzollerndamm 174-177, 10713 Berlin
- Tel.: (030) 9029 - 29000
- Fax: (030) 9029 - 29039
- E-Mail: ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de
- Homepage
Rollstuhlfahrer nutzen bitte den Eingang Mansfelder Straße 16/ Brienner Straße
Öffnungszeiten
-
-
Bürgertelefon: 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr unter 030-9029-29000
Persönliche Vorsprachen NUR nach Terminvereinbarung per E-Mail (s.o.) -
Dienstag
-
Bürgertelefon: 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr unter 030-9029-29000
Persönliche Vorsprachen NUR nach Terminvereinbarung per E-Mail (s.o.) -
Mittwoch
-
Persönliche Vorsprachen NUR nach Terminvereinbarung per E-Mail (s.o.)
-
Donnerstag
-
Bürgertelefon: 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr unter 030-9029-29000
Persönliche Vorsprachen NUR nach Terminvereinbarung per E-Mail (s.o.) -
Freitag
-
Persönliche Vorsprachen NUR nach Terminvereinbarung per E-Mail (s.o.)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen können nach vorheriger individueller Terminvereinbarung stattfinden.
Hierfür schicken Sie bitte eine E-Mail an zab@charlottenburg-wilmersdorf.de mit Termingrund, Ihrem Namen (ggf. Firmenname), Betriebsanschrift und Telefonnummer. Nach Absprache wird dann durch eine/n Mitarbeiter/in ein persönlicher Termin mit Ihnen vereinbart.
Für Gaststätten mit Alkoholausschank vereinbaren Sie bitte Termine mit dem Backoffice über ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de.
Hierfür schicken Sie bitte eine E-Mail an zab@charlottenburg-wilmersdorf.de mit Termingrund, Ihrem Namen (ggf. Firmenname), Betriebsanschrift und Telefonnummer. Nach Absprache wird dann durch eine/n Mitarbeiter/in ein persönlicher Termin mit Ihnen vereinbart.
Für Gaststätten mit Alkoholausschank vereinbaren Sie bitte Termine mit dem Backoffice über ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de.
Nahverkehr
- Bus
-
- Fehrbelliner Platz: 101, 104, 115
- Ubahn
-
- Fehrbelliner Platz: U3, U7
- S-Bahn
-
-
0.7km
S Hohenzollerndamm
- S41
- S42
- S45
- S46
-
0.7km
S Hohenzollerndamm
- U-Bahn
-
-
0.2km
U Fehrbelliner Platz
- U7
- U3
-
0.6km
U Konstanzer Str.
- U7
-
0.8km
U Blissestr.
- U7
-
0.2km
U Fehrbelliner Platz
- Bus
-
-
0.2km
U Fehrbelliner Platz
- 115
- N3
- 101
- 143
- N43
- N7
-
0.2km
Mansfelder Str./Barstr.
- 101
- 115
- N7
-
0.2km
Westfälische Str./Konstanzer Str.
- 143
- N43
-
0.3km
Hoffmann-von-Fallersleben-Platz
- 115
- N3
-
0.4km
U Konstanzer Str.
- 101
- N7
-
0.6km
S Hohenzollerndamm
- N3
- N10
- 115
-
0.6km
Eisenzahnstr.
- 143
- N43
-
0.6km
U Blissestr.
- 143
- N43
- N7
- 101
- 310
-
0.8km
Fechnerstr.
- 249
-
0.8km
U Blissestr./Uhlandstr.
- 143
- 310
- N43
- N7
- 249
-
0.2km
U Fehrbelliner Platz
Nahverkehr
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Zugang über Mansfelder / Ecke Brienner StraßeZahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Dienstleistungsbeschreibung
Werbematerialien - Erlaubnis zur Verteilung beantragen
Werbematerialien wie Reklamezettel, Werbedrucksachen, Prospekte oder Broschüren dürfen in Berlin auf öffentlichem Straßenland nur mit behördlicher Erlaubnis verteilt werden.
Das Anstecken oder anderweitige Anbringen von Werbematerial an Kraftfahrzeuge (zum Beispiel an Windschutzscheiben oder Spiegel) ist nicht genehmigungsfähig, da die Beseitigung der zu erwartenden Verschmutzung aufgrund der Art und Weise der Verteilung objektiv nicht gewährleistet werden kann.
Das Anstecken oder anderweitige Anbringen von Werbematerial an Kraftfahrzeuge (zum Beispiel an Windschutzscheiben oder Spiegel) ist nicht genehmigungsfähig, da die Beseitigung der zu erwartenden Verschmutzung aufgrund der Art und Weise der Verteilung objektiv nicht gewährleistet werden kann.
Voraussetzungen
- Benennung einer verantwortlichen Person
- Benennung von Ort und Zeitraum der geplanten Verteilung
-
Frist: 14 Tage vor Verteilung
Beantragen Sie die Erlaubnis schriftlich und mindestens 14 Tage vor der geplanten Veranstaltung. -
Verschmutzung wird unverzüglich beseitigt
Der/Die Veranstalter/in muss sich verpflichten, die zu erwartende Verschmutzung des Straßenlandes unverzüglich zu beseitigen oder unverzüglich beseitigen zu lassen.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Verteilen von Werbematerial
In Ausnahmefällen ist auch eine formlose Antragstellung möglich. - Gewerbeanmeldung und ggf. Auszug aus dem Handelsregister (Kopie)
- Werbematerial/Flyer (Kopie)
Gebühren
- 34,00 Euro
- 3,00 Euro zusätzlich: je Straße oder Bezirk pro Tag oder
- 5,00 Euro zusätzlich: für das gesamte Stadtgebiet pro Tag
- 10,00 Euro: für jede weitere Ausfertigungen der Erlaubnis
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
14 Tage