Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen personenbezogen - Kennzeichnung - personengebunden am Standort Straßen- und Grünflächenamt

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Kontakt

  • Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
  • Straßen- und Grünflächenamt
  • Yorckstraße 4-11 10965 Berlin
  • Ansprechpartner

  • Straßenverkehrsbehörde
  • Tel.: (030) 90298-8024
  • Fax: (030) 90298-8019

Öffnungszeiten

  • Montag

      Bereich Sondernutzung von Straßenland (nur mit Termin per eMail)
      Bereich Parkausweise für Schwerbehinderte (nur mit Termin per eMail)
  • Dienstag

      Bereich Sondernutzung von Straßenland (nur mit Termin per eMail)
      Bereich Parkausweise für Schwerbehinderte (nur mit Termin per eMail)
  • Donnerstag

      Bereich Sondernutzung von Straßenland (nur mit Termin per eMail)
      Bereich Parkausweise für Schwerbehinderte (nur mit Termin per eMail)

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Für den Bereich "Parkausweise für Schwerbehinderte" ist eine Terminvereinbarung per eMail notwendig. Öffnen Sie dafür an der Dienstleistung den Link zu den spezielleren Kontaktdaten.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen personenbezogen - Kennzeichnung - personengebunden

Inhabern eines EU-Parkausweises kann ein personenbezogener Parkplatz in Wohnortnähe auf öffentlichem Straßenland eingerichtet werden. Es kann auch ein personenbezogener Parkplatz in der Nähe der Arbeitsstelle eingerichtet werden.

Voraussetzungen

  • EU-Parkausweis
  • Kein geeigneter Parkplatz auf privaten Flächen vorhanden (z.B. auf dem eigenen Grundstück, Mieterparkplatz, eigene Parkplätze des Arbeitgebers)
  • In der Regel ist es erforderlich, dass der Berechtigte selbst am Straßenverkehr teilnimmt

Erforderliche Unterlagen

  • Formlos bei der zuständigen Behörde
  • Kopie Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“)

Gebühren

Die Einrichtung eines personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatzes ist gebührenfrei

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

4 Wochen

Hinweise zur Zuständigkeit

Die für den Hauptwohnsitz bzw. Arbeitsstelle örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde im Ordnungsamt Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

Chat

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