Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen personenbezogen - Kennzeichnung - personengebunden am Standort Straßen- und Grünflächenamt - Straßenverkehrsbehörde
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Kontakt
- Bezirksamt Reinickendorf
- Straßen- und Grünflächenamt - Straßenverkehrsbehörde
- Eichborndamm 215 , 13437 Berlin
-
Postanschrift13437 Berlin
- Tel.: (030) 90294-2939
- Fax: (030) 90294-2940
- E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@reinickendorf.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
09:00-12:00 Uhr
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
-
S+U Wittenau
- S1
- S85
-
S+U Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik
- S25
-
S Eichborndamm
- S25
-
S+U Wittenau
-
U-Bahn
-
Bus
-
U Rathaus Reinickendorf
- 221
- 322
- N8
- X33
- 220
-
Pannwitzstraße
- 221
-
Wittenau Kirche
- 124
- 322
- N24
- 221
- N8
-
U Rathaus Reinickendorf
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen personenbezogen - Kennzeichnung - personengebunden
Inhabern eines EU-Parkausweises kann ein personenbezogener Parkplatz in Wohnortnähe auf öffentlichem Straßenland eingerichtet werden. Es kann auch ein personenbezogener Parkplatz in der Nähe der Arbeitsstelle eingerichtet werden.
Voraussetzungen
- EU-Parkausweis
- Kein geeigneter Parkplatz auf privaten Flächen vorhanden (z.B. auf dem eigenen Grundstück, Mieterparkplatz, eigene Parkplätze des Arbeitgebers)
- In der Regel ist es erforderlich, dass der Berechtigte selbst am Straßenverkehr teilnimmt
Erforderliche Unterlagen
- Formlos bei der zuständigen Behörde
- Kopie Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“)
Gebühren
Die Einrichtung eines personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatzes ist gebührenfrei
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
4 Wochen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die für den Hauptwohnsitz bzw. Arbeitsstelle örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde im Ordnungsamt Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.