Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen personenbezogen - Kennzeichnung - personengebunden am Standort Straßenverkehrsbehörde Marzahn-Hellersdorf
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Kontakt
- Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
- Straßenverkehrsbehörde Marzahn-Hellersdorf
- Schkopauer Ring 2 , 12681 Berlin
- Frau Albrecht
- Tel.: (030) 90293-7620
- Fax: (030) 90293-7506
- E-Mail: sondernutzung_ag@ba-mh.berlin.de
Ansprechpartner
Öffnungszeiten
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15:00-17:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
-
Bus
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S Mehrower Allee
- 197
- X69
- N96
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Walter-Felsenstein-Str.
- 154
- X54
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Märkische Allee/Wuhletalstr.
- 154
- 197
- X54
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S Mehrower Allee
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen personenbezogen - Kennzeichnung - personengebunden
Inhabern eines EU-Parkausweises kann ein personenbezogener Parkplatz in Wohnortnähe auf öffentlichem Straßenland eingerichtet werden. Es kann auch ein personenbezogener Parkplatz in der Nähe der Arbeitsstelle eingerichtet werden.
Voraussetzungen
- EU-Parkausweis
- Kein geeigneter Parkplatz auf privaten Flächen vorhanden (z.B. auf dem eigenen Grundstück, Mieterparkplatz, eigene Parkplätze des Arbeitgebers)
- In der Regel ist es erforderlich, dass der Berechtigte selbst am Straßenverkehr teilnimmt
Erforderliche Unterlagen
- Formlos bei der zuständigen Behörde
- Kopie Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“)
Gebühren
Die Einrichtung eines personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatzes ist gebührenfrei
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
4 Wochen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die für den Hauptwohnsitz bzw. Arbeitsstelle örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde im Ordnungsamt Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.