Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen personenbezogen - Kennzeichnung - personengebunden am Standort Straßenverkehrsbehörde Marzahn-Hellersdorf

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Kontakt

  • Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
  • Straßenverkehrsbehörde Marzahn-Hellersdorf
  • Schkopauer Ring 2 12681 Berlin
  • Ansprechpartner

  • Frau Albrecht
  • Tel.: (030) 90293-7620
  • Fax: (030) 90293-7506

Öffnungszeiten

  • Donnerstag

      15:00-17:00 Uhr
      und nach Vereinbarung

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen personenbezogen - Kennzeichnung - personengebunden

Inhabern eines EU-Parkausweises kann ein personenbezogener Parkplatz in Wohnortnähe auf öffentlichem Straßenland eingerichtet werden. Es kann auch ein personenbezogener Parkplatz in der Nähe der Arbeitsstelle eingerichtet werden.

Voraussetzungen

  • EU-Parkausweis
  • Kein geeigneter Parkplatz auf privaten Flächen vorhanden (z.B. auf dem eigenen Grundstück, Mieterparkplatz, eigene Parkplätze des Arbeitgebers)
  • In der Regel ist es erforderlich, dass der Berechtigte selbst am Straßenverkehr teilnimmt

Erforderliche Unterlagen

  • Formlos bei der zuständigen Behörde
  • Kopie Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“)

Gebühren

Die Einrichtung eines personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatzes ist gebührenfrei

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

4 Wochen

Hinweise zur Zuständigkeit

Die für den Hauptwohnsitz bzw. Arbeitsstelle örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde im Ordnungsamt Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

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