Begutachtung von sichergestellten Fahrzeugen (nur für bestellte Gutachter und Versicherungen)

Der Schaden an einem Verkehrsunfall beteiligten und danach verwahrten Fahrzeug wird in der Regel von der Versicherung reguliert. Sachverständige haben zwecks Gutachtenerstellung die Möglichkeit, sichergestellte Fahrzeuge zu besichtigen.

Voraussetzungen

  • Begutachtung
    Die Begutachtung kann nur erfolgen, wenn die Zustimmung der sachbearbeitenden Dienststelle vorliegt und der Berechtigte bei der Besichtigung dabei ist oder mittels Vollmacht seine Zustimmung zur Besichtigung erklärt hat

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis
    Personalausweis, Reisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige
  • Beauftragung
    Es werden Nachweise benötigt, aus denen eine Beauftragung bzw. Bestellung des Sachverständigen -durch einen Berechtigten- hervor geht.
  • Fahrzeugpapiere
    Es werden die Zulassungsbescheinigungen Teil I und / oder Teil II benötigt.

Gebühren

Gebührenfrei

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

60 Minuten

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist der Sicherstellungsbereich in dem das Fahrzeug verwahrt wird.

Für Sie zuständig