Auto abgeschleppt - Abholung von sichergestellten Fahrzeugen

Fahrzeuge werden abgeschleppt und sichergestellt zur Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, zur Eigentumssicherung oder zur Beweissicherung. Zur Vermeidung weiterer Kosten für die Verwahrung sollte das Fahrzeug schnellstmöglich abgeholt werden. Eine kostenlose Verschrottung durch die Polizei Berlin kann schriftlich bzw. persönlich vor Ort beantragt werden.

Wenn Ihr Fahrzeug sichergestellt wurde, können Sie sich telefonisch bei der Auskunfts- und Fahndungsstelle der Polizei Berlin informieren und den neuen Standort seines Fahrzeugs erfragen.

Voraussetzungen

  • Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt und sichergestellt
  • Anruf bei der Auskunfts- und Fahndungsstelle: (030) 4664-709800
    Auskünfte zu umgesetzten oder sichergestellten Fahrzeugen und über den neuen Standort des Fahrzeuges erhalten Sie telefonisch bei der Auskunfts- und Fahndungsstelle.
  • Freigabebescheinigung
    Zur Aushändigung Ihres Fahrzeuges muss die Freigabebestätigung der sachbearbeitenden Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft schriftlich vorliegen, diese sollte zum Termin mitgebracht werden.
  • Abschleppwagen
    Insoweit Ihr Fahrzeug fahrunfähig oder nach technischer Untersuchung als verkehrsunsicher eingestuft worden ist, ist ein geeigneter Abschleppwagen auf eigene Rechnung erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis
    Personalausweis, Reisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige
  • Freigabemitteilung
    Die sachbearbeitende Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft händigt Ihnen eine Freigabebescheinigung des Fahrzeuges aus. Diese ist bei der Abholung vorzulegen.

Gebühren

  • keine: Abholung
  • Es entstehen Gebühren für die Fahrzeugsicherstellung, die, soweit sie angefallen sind, gesondert erhoben oder zum Verfahren angemeldet werden.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

  • 30 Minuten: bei Abholung von sichergestellten Fahrzeugen in Schöneberg
  • 40 Minuten: bei Abholung von sichergestellten Fahrzeugen in Biesdorf

Weiterführende Informationen

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist der Sicherstellungsbereich bei dem das Fahrzeug verwahrt wird.

Für Sie zuständig