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99108008152000
Abholung von sichergestellten Fahrzeugen
Nach Sicherstellung oder Verbringung Ihres Fahrzeuges, können Sie dieses an den Standorten Belziger Straße oder Cecilienstraße auslösen. Zur Vermeidung weiterer Kosten für die Verwahrung sollte das Fahrzeug schnellstmöglich abgeholt werden. Eine kostenlose Verschrottung durch die Polizei Berlin kann schriftlich beantragt werden.
Voraussetzungen
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Freigabebescheinigung
Zur Aushändigung Ihres Fahrzeuges muss die Freigabebestätigung der sachbearbeitenden Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft schriftlich vorliegen, diese sollte zum Termin mitgebracht werden. -
Abschleppwagen
Insoweit Ihr Fahrzeug fahrunfähig oder nach technischer Untersuchung als verkehrsunsicher eingestuft worden ist, ist ein geeigneter Abschleppwagen auf eigene Rechnung erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
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Freigabemitteilung
Die sachbearbeitende Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft händigt Ihnen eine Freigabebescheinigung des Fahrzeuges aus. Diese ist bei der Abholung vorzulegen.
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Identitätsnachweis
Personalausweis, Reisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige
Gebühren
Die Abholung ist gebührenfrei.
Es entstehen Gebühren für die Fahrzeugsicherstellung, die, soweit sie angefallen sind, gesondert erhoben oder zum Verfahren angemeldet werden.
Es entstehen Gebühren für die Fahrzeugsicherstellung, die, soweit sie angefallen sind, gesondert erhoben oder zum Verfahren angemeldet werden.
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Belziger Str.: 30 Minuten bei Abholung von sichergestellten Fahrzeugen
Cecilienstr.: 40 Minuten bei Abholung von sichergestellten Fahrzeugen
Cecilienstr.: 40 Minuten bei Abholung von sichergestellten Fahrzeugen
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Zuständig ist der Sicherstellungsbereich bei dem das Fahrzeug verwahrt wird.
Der Polizeipräsident in Berlin