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99108031002000
Bußgeldverfahren - Zahlungsüberprüfung beantragen
Bei allen Überweisungen an die Bußgeldstelle ist die Angabe des Aktenzeichens im Verwendungszweck unerlässlich. Ohne diese Angabe kann der Betrag nicht zugeordnet und korrekt gebucht werden. Sofern das Aktenzeichen nicht oder fehlerhaft bei der Überweisung angegeben wurde, können Sie unter Beifügung glaubhaftmachender Unterlagen die Zahlungsüberprüfung beantragen.
Voraussetzungen
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Sie haben an die Bußgeldstelle Berlin Geld überwiesen
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Das Aktenzeichen wurde nicht oder fehlerhaft im Verwendungszweck angegeben
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Zahlungsüberprüfung
formlos schriftlich möglich
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Identitätsnachweis
Personalausweis, Reisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige
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Zahlungsnachweis
Um Ihre Einzahlung prüfen zu können, wird beispielsweise der Kontoauszug benötigt, aus dem die Abbuchung der Zahlung von Ihrem Konto hervorgeht.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
15 Minuten
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Zuständig ist die Behörde an die Sie die Überweisung getätigt haben.
Polizei Berlin