326407
99108031002000
Bußgeldverfahren - Zahlungsverkehr mit der Bußgeldstelle des Landes Berlin
Bei allen Überweisungen an die Bußgeldstelle ist die Angabe des Aktenzeichens im Verwendungszweck unerlässlich. Ohne diese Angabe kann der Betrag nicht zugeordnet und korrekt gebucht werden. Sofern das Aktenzeichen nicht oder fehlerhaft bei der Überweisung angegeben wurde, erfolgt von hier eine automatisierte Rücküberweisung an den/die Einzahler/in.
Voraussetzungen
-
Keine
Erforderliche Unterlagen
- keine Unterlagen benötigt
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Zuständig ist die Behörde an die Sie die Überweisung getätigt haben.