Bußgeldverfahren - Zahlungsverkehr mit der Bußgeldstelle des Landes Berlin
Bei allen Überweisungen an die Bußgeldstelle ist die Angabe des Aktenzeichens im Verwendungszweck unerlässlich. Ohne diese Angabe kann der Betrag nicht zugeordnet und korrekt gebucht werden. Sofern das Aktenzeichen nicht oder fehlerhaft bei der Überweisung angegeben wurde, erfolgt von hier eine automatisierte Rücküberweisung an den/die Einzahler/in.
Voraussetzungen
- Keine
Erforderliche Unterlagen
- keine Unterlagen benötigt
Gebühren
keine