Besichtigung und Entnahmen von im Land Berlin sichergestellten Fahrzeugen durch den Berechtigten
Durch die Polizei sichergestellte Fahrzeuge werden verwahrt, untergebracht und ggf. technisch untersucht. Die Fahrzeuge werden nach Freigabe der bearbeitenden Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft an den Berechtigten ausgehändigt. Die Besichtigung, Herausgabe von Gegenständen und Sachen aus dem Fahrzeug ist jedoch auch ohne Freigabe des Fahrzeuges möglich.
Voraussetzungen
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Besichtigung und Entnahme
Die Besichtigung oder Entnahme von Gegenständen aus dem sichergestellten Fahrzeug ist im Einzelfall nur mit der Zustimmung der sachbearbeitenden Dienststelle möglich. Um rechtzeitige Klärung vor dem Termin wird daher gebeten.
Erforderliche Unterlagen
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Identitätsnachweis
Personalausweis, Reisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige -
Fahrzeugpapiere
Eine Besichtigung und/oder Herausgabe von Gegenständen aus dem Fahrzeug ist nur unter Vorlage der Zulassungsbescheinigungen Teil I und/oder Teil II (Fahrzeugpapiere) möglich. -
Vollmacht
Bei Besichtigung eines Dritten ist die unterschriebene Vollmacht des Berechtigten zum Termin mitzubringen.
Gebühren
Gebührenfrei
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Belziger Str.: 30 Minuten
Cecilienstr.: 40 Minuten