Besichtigung und Entnahmen von im Land Berlin sichergestellten Fahrzeugen durch den Berechtigten am Standort Sicherstellungsgelände - Berlin-Biesdorf

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Öffnungszeiten

  • Montag

      09.00 - 14.00 Uhr
  • Dienstag

      09.00 - 14.00 Uhr
  • Mittwoch

      09.00 - 14.00 Uhr
  • Donnerstag

      12.00 - 18.00 Uhr

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung

Dienstleistungsbeschreibung

Besichtigung und Entnahmen von im Land Berlin sichergestellten Fahrzeugen durch den Berechtigten

Durch die Polizei sichergestellte Fahrzeuge werden verwahrt, untergebracht und ggf. technisch untersucht. Die Fahrzeuge werden nach Freigabe der bearbeitenden Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft an den Berechtigten ausgehändigt. Die Besichtigung, Herausgabe von Gegenständen und Sachen aus dem Fahrzeug ist jedoch auch ohne Freigabe des Fahrzeuges möglich.

Voraussetzungen

  • Besichtigung und Entnahme
    Die Besichtigung oder Entnahme von Gegenständen aus dem sichergestellten Fahrzeug ist im Einzelfall nur mit der Zustimmung der sachbearbeitenden Dienststelle möglich. Um rechtzeitige Klärung vor dem Termin wird daher gebeten.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis
    Personalausweis, Reisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige
  • Fahrzeugpapiere
    Eine Besichtigung und/oder Herausgabe von Gegenständen aus dem Fahrzeug ist nur unter Vorlage der Zulassungsbescheinigungen Teil I und/oder Teil II (Fahrzeugpapiere) möglich.
  • Vollmacht
    Bei Besichtigung eines Dritten ist die unterschriebene Vollmacht des Berechtigten zum Termin mitzubringen.

Gebühren

Gebührenfrei

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Belziger Str.: 30 Minuten
Cecilienstr.: 40 Minuten

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist die Bußgeldstelle des Landes Berlin.

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