Straßensondernutzung - in gesperrten Bereichen von Demonstrationen am Standort Straßen- und Grünflächenamt Neukölln - Sondernutzungen
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Kontakt
- Bezirksamt Neukölln
- Straßen- und Grünflächenamt Neukölln - Sondernutzungen
- Gradestraße 36 , 12347 Berlin
-
PostanschriftKarl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
- Tel.: (030) 90239-2181
- Fax: (030) 90239-3757
- E-Mail: sondernutzung@bezirksamt-neukoelln.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
9.00 bis 12.00 Uhr,
Zimmer 407
Telefon: 030-90239-2839 und
Telefon: 030-90239-2835 -
Donnerstag
-
9.00 bis 12.00 Uhr,
Zimmer 407
Telefon: 030-90239-2839 und
Telefon: 030-90239-2835
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
-
S+U Hermannstr.
- S45
- S46
- S42
- S47
- S41
-
S+U Hermannstr.
-
U-Bahn
-
U Blaschkoallee
- U7
-
U Grenzallee
- U7
-
U Parchimer Allee
- U7
-
S+U Hermannstr.
- U8
-
S+U Neukölln
- U7
-
U Britz-Süd
- U7
-
U Blaschkoallee
-
Bus
-
Gradestr./Tempelhofer Weg
- M46
- 170
-
Eintrachtsiedlung
- M46
-
Berlin, Betriebshof Britz
- 170
-
Gradestr. 71
- 170
-
Wilhelm-Borgmann-Brücke
- M46
-
Britzer Damm/Gradestr.
- 170
- M44
-
Fulhamer Allee
- M44
- M46
-
Wussowstr.
- M44
-
Gradestr. 91
- 170
-
Karl-Elsasser-Str.
- M46
-
Gradestr./Tempelhofer Weg
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Straßensondernutzung - in gesperrten Bereichen von Demonstrationen
Im Zusammenhang mit Demonstrationen sind häufig Nutzungen beabsichtigt, die nicht vom Versammlungsrecht abgedeckt werden (z.B. Informations- oder Versorgungsstände). Diese Sondernutzungen können von der Straßenbaubehörde genehmigt werden. Wichtiger Hinweis: Nach ständiger Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte genießen Versammlungsanmelder in Bezug auf Sondernutzungen keine besonderen Privilegien. Insbesondere werden derartige Nutzungen nicht zwingend genehmigt, nur weil sie im Zusammenhang mit der Ausübung eines Grundrechtes stehen. Wenn sie dringend für die Meinungskundgabe nötig wären, dann wären sie versammlungsrechtlich abgedeckt worden.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Antrag
(unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare")
Dazu ein formloses Schreiben, aus dem Art, Umfang und Verantwortlicher der Nutzung hervorgeht.
Erforderliche Unterlagen
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Lageplan
Plan des Veranstaltungsbereich, aus welchem sämtliche Aufbauten hervorgehen -
Liste aller Aufbauten
Tabellarische Auflistung aller Aufbauten (muss mit Lageplan übereinstimmen). Für jeden Aufbau muss dessen Größe und Nutzungsart (Verkaufsstand, Infostand, Bühne etc.) angegeben werden
Formulare
Gebühren
- 80,00 bis 1.000,00 Euro Verwaltungsgebühr und zusätzlich
- 0,26 bis 3,25 Euro je m²/Tag Sondernutzungsgebühr
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Je größer die Veranstaltung, um so aufwändiger ist die notwendige Antragsbearbeitung.
- Minimum für kleine Veranstaltungen 6 Wochen.
- Großveranstaltungen bitte mindestens 3 Monate im Voraus beantragen.