Straßensondernutzung - Beleuchtung für Gebäude im Straßenland
Die Straßenbaubehörde genehmigt Beleuchtungsanlagen im öffentlichen Straßenland, die zur Anstrahlung von Gebäuden dienen, sofern keine öffentlichen Interessen dagegen sprechen.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Antrag
(unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare")
Dazu ein formloses Schreiben, aus denen die wichtigsten Rahmenbedingungen der Nutzung hervorgehen (Verantwortlicher, Ort, Art der Beleuchtung usw.).
Erforderliche Unterlagen
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Lageplan
Eine handschriftliche Skizze genügt. Wichtig ist, dass der genaue Ort der Anlage(n) daraus hervorgeht. Gegebenenfalls Maße einfügen, um die konkrete Lage deutlich zu machen. Es sollte auch verdeutlicht werden, wie die Leitungen (für Strom usw.) liegen sollen. -
Technische Daten der Anlagen
Die Maße der Anlagen sollten aus den Unterlagen hervor gehen, ebenso wie eventuell notwendige Fundamente usw.
Formulare
Gebühren
50,00 bis 600,00 Euro je Anlage Verwaltungsgebühr
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
4 - 6 Wochen