Straßensondernutzung - Beleuchtung für Gebäude im Straßenland beantragen
Die Straßenbaubehörde genehmigt Beleuchtungsanlagen im öffentlichen Straßenland, die zur Anstrahlung von Gebäuden dienen, sofern keine öffentlichen Interessen dagegen sprechen.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Sondernutzung zur Beleuchtung von Gebäuden im Straßenland
Den Antrag können Sie entweder online stellen oder Sie nutzen das Formular und stellen den Antrag schriftlich per Post.
Dazu ein formloses Schreiben, aus denen die wichtigsten Rahmenbedingungen der Nutzung hervorgehen (Verantwortlicher, Ort, Art der Beleuchtung usw.). -
Lageplan
Eine handschriftliche Skizze genügt. Wichtig ist, dass der genaue Ort der Anlage(n) daraus hervorgeht. Gegebenenfalls Maße einfügen, um die konkrete Lage deutlich zu machen. Es sollte auch verdeutlicht werden, wie die Leitungen (für Strom usw.) liegen sollen. -
Technische Daten der Anlagen
Die Maße der Anlagen sollten aus den Unterlagen hervor gehen, ebenso wie eventuell notwendige Fundamente usw.
Gebühren
50,00 bis 600,00 Euro je Anlage
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
4-6 Wochen