Lohnsteuer anmelden am Standort Finanzamt für Körperschaften III

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Öffnungszeiten

  • Montag

      geschlossen
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  • Mittwoch

      08:00-14:00 Uhr
  • Donnerstag

      12:00-18:00 Uhr
  • Freitag

      geschlossen

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie die abweichenden telefonischen Servicezeiten.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • Ullsteinstr./Volkmarstr.: 170
U-Bahn
  • Ullsteinstr.: U6

Sonstige Hinweise zum Standort

Telefonische Servicezeiten
Sie erreichen das Finanzamt telefonisch montags bis donnerstags von 8:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Lohnsteuer anmelden

Der Arbeitgeber hat spätestens am 10. Tag nach Ablauf eines jeden Lohnsteuer-Anmeldungszeitraums:

1. dem Betriebsstättenfinanzamt eine Steuererklärung einzureichen, in der er die Summen der im Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum einzubehaltenden und zu übernehmenden Lohnsteuer, getrennt nach den Kalenderjahren, in denen der Arbeitslohn bezogen wird oder als bezogen gilt, angibt (Lohnsteuer-Anmeldung),

2. die im Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum insgesamt einbehaltene und übernommene Lohnsteuer an das Betriebsstättenfinanzamt abzuführen.

Die Lohnsteuer-Anmeldung ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu übermitteln.

Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum:
Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum ist grundsätzlich der Kalendermonat.
  • Hat die abzuführende Lohnsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 1.080 Euro, aber nicht mehr als 5.000 Euro betragen, ist Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum das Kalendervierteljahr.
  • Hat die abzuführende Lohnsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 1.080 Euro betragen, ist Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum das Kalenderjahr.

Hat die Betriebsstätte nicht während des ganzen vorangegangenen Kalenderjahres bestanden, ist die für das vorangegangene Kalenderjahr abzuführende Lohnsteuer für die Feststellung des Lohnsteuer-Anmeldungszeitraums auf einen Jahresbetrag umzurechnen. Hat die Betriebsstätte im vorangegangenen Kalenderjahr noch nicht bestanden, ist die auf einen Jahresbetrag umgerechnete für den ersten vollen Kalendermonat nach der Eröffnung der Betriebsstätte abzuführende Lohnsteuer maßgebend.

Verfahrensablauf
1. Registrieren Sie sich auf Mein ELSTER. Sie erhalten ein Zertifikat zur Authentifizierung. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu 2 Wochen dauern kann.
  • Die Verwendung von Papiervordrucken ist grundsätzlich nicht mehr zulässig. In begründeten Fällen kann das Finanzamt auf entsprechenden Antrag hin zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten.
2. Übermitteln Sie die Lohnsteuer-Anmeldung mit Mein ELSTER oder einer anderen von Ihnen ausgewählten Software authentifiziert mit Ihren elektronischem Zertifikat.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Lohnsteuerliche Arbeitgebereigenschaft
  • Verpflichtung zur Abgabe von Lohnsteuer-Anmeldungen

Erforderliche Unterlagen

  • Lohnsteuer-Anmeldung (Registrierung notwendig)
    ausschließlich online möglich (Ausnahmen möglich)
    • Sie können die Lohnsteuer-Anmeldung nur authentifiziert mit elektronischem Zertifikat übermitteln. Sie erhalten das Zertifikat, wenn Sie sich bei Mein ELSTER registriert haben.
    • Sie benötigen eine Software für die Übermittlung oder nutzen hierfür Mein ELSTER.

Gebühren

Keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk sich die lohnsteuerliche Betriebsstätte befindet (Betriebsstättenfinanzamt).