Tiere - Gesundheitsbescheinigung für Tiere am Standort Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
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Kontakt
- Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
- Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
- Königin-Luise-Straße 92 , 14195 Berlin
- Tel.: (030) 90299-8530
- Fax: (030)90299-8555
- E-Mail: vetleb@ba-sz.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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Nach Vereinbarung
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Dienstag
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Nach Vereinbarung
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Mittwoch
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Nach Vereinbarung
offene Tiersprechstunde in der Zeit von 13-14 Uhr -
Donnerstag
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Nach Vereinbarung
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Freitag
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Nach Vereinbarung
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
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Bus
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Vogelsang
- N10
- X83
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Königin-Luise-Str./Clayallee
- X83
- 115
- N10
- X10
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Alliiertenmuseum
- 115
- N10
- X83
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Bachstelzenweg
- N10
- X83
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Brücke-Museum/Kunsthaus Dahlem
- 115
- X10
-
Vogelsang
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Tiere - Gesundheitsbescheinigung für Tiere
Im Reiseverkehr sowie bei der Teilnahme an bestimmten Tierveranstaltungen ist die Ausstellung von Gesundheitsbescheinigungen erforderlich. Da die Voraussetzungen sehr unterschiedlich sind, ist anzuraten, erforderliche Impfungen und Untersuchungen möglichst frühzeitig mit der Veterinärbehörde zu klären. Wenn nicht alle Voraussetzungen vorliegen, kann eine Gesundheitsbescheinigung nicht erteilt werden.
Für die Einhaltung der im Herkunftsland zu zertifizierenden Gesundheitsanforderungen können je nach Tierart und Herkunftsland sehr unterschiedliche Fristen und Quarantänebedingungen zu erfüllen sein.
Für die Einhaltung der im Herkunftsland zu zertifizierenden Gesundheitsanforderungen können je nach Tierart und Herkunftsland sehr unterschiedliche Fristen und Quarantänebedingungen zu erfüllen sein.
Voraussetzungen
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Vorstellung des Tieres
Für die meisten Bescheinigungen ist die Vorstellung des Tieres unverzichtbar. -
Vorankündigung der Tiervorstellung
Die Ankunft einer Tiersendung ist der zuständigen Stelle mindestens 24 Stunden vor Ankunft anzukündigen. -
Impfungen und weitere Untersuchungen
Die konkreten Voraussetzungen hängen vom jeweiligen Fall ab und sollten frühzeitig mit dem Veterinäramt geklärt werden.
Erforderliche Unterlagen
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Impfpass
Vollständig ausgefüllter Impfpass. -
Untersuchungsbescheinigung
Falls erforderlich, sind aktuelle tierärztliche Untersuchungs- und Behandlungsbescheinigungen vorzulegen. -
Attestformulare
Da den Veterinärbehörden Formulare des Reiselandes oft nicht vorliegen, sollten Vorlagen bereits vorab über Botschaften / Konsulate des Reiselandes oder mit Hilfe des Internet beschafft werden.
Diese sollten zur Bescheinigungserstellung vorgelegt werden.
Gebühren
10,00 bis 250,00 Euro je nach Grund und Aufwand
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist die Behörde, in deren Einzugsbereich das Tier gehalten wird.