Tiere - Hundehaltung - Anmeldung - Gefährlicher Hund am Standort Ordnungsamt Neukölln - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang für Rollstuhlfahrer über Haupteingang

Öffnungszeiten

  • Montag

      siehe Hinweis für Terminkunden
  • Dienstag

      siehe Hinweis für Terminkunden
  • Mittwoch

      siehe Hinweis für Terminkunden
  • Donnerstag

      siehe Hinweis für Terminkunden
  • Freitag

      siehe Hinweis für Terminkunden
  • Samstag

      keine
  • Sonntag

      keine

Hinweis für Terminkunden

Vorsprachen sind grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich:

Veterinäraufsicht – Amtstierärztlicher Dienst
Nach Terminvereinbarung per E-Mail unter vetleb@bezirksamt-neukoelln.de
(im Ausnahmefall telefonisch unter 030-90239-6749)

Lebensmittelaufsicht – Gesundheitlicher Verbraucherschutz:
Nach Terminvereinbarung per E-Mail unter vetleb@bezirksamt-neukoelln.de
unter Angabe des Betreibers, der Bezeichnung und vollständiger Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl) des Betriebes (im Ausnahmefall telefonisch unter 030-90239-6748)

Aufgrund von aktuellen Personalengpässen weisen wird darauf hin, dass die telefonische Erreichbarkeit in den angegebenen Zeiten und zu unserem Bedauern nicht durchgehend gewährleistet werden kann. Wir empfehlen daher die Kontaktaufnahme per E-Mail oder bei ggf. erfolglosem Anrufversuch eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen.
Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Tiere - Hundehaltung - Anmeldung - Gefährlicher Hund

Hunde der Rassen Pit-Bull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier oder deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden gelten als gefährlich und sind der Behörde unverzüglich nach Erwerb mitzuteilen.

Voraussetzungen

  • Dauerhafter Haltungsort
    Gefährliche Hunde dürfen nur von ihrem Eigentümer oder dauerhaften Halter bei der für den Haltungsort zuständigen Behörde angemeldet werden.
  • Legale Herkunft
    Das Tier darf nicht illegal nach Deutschland gebracht worden sein.
  • Keine Gefährlichkeit
    Das Tier darf keine Gefahr für die Umgebung darstellen.
    Es darf nicht durch aggressives Verhalten gegenüber Menschen und Tieren auffallen.
  • Vorstellung des Tieres
    Das Tier ist bei Anmeldung bei der Behörde mitzuführen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
    Der Personalausweis ist vorzulegen.
  • Sachkundenachweis
    Es ist ein Nachweis der Sachkunde vorlegen, der von einem zugelassenem Sachverständigen ausgestellt wurde. Dieser Nachweis kann nachgereicht werden.
  • Negativzeugnis
    Nachweis, dass der Hund keine über das natürliche Maßhinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft gegenüber Menschen oder Tieren aufweist.
    Dieser Nachweis kann nachgereicht werden.
  • Führungszeugnis
    Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde.
    Das Führungszeugnis ist beim Bürgeramt erhältlich, es kann nachgereicht werden.
  • Tierhalterhaftpflichtversicherung
    Nachweis über den Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung
  • Antrag
    Ein Antrag wird bei Vorstellung in der Behörde ausgehändigt.

Gebühren

30,00 Euro
Im jeweiligen Einzelfall kommen Gebühren von weiteren notwendigen veterinärärztlichen Maßnahmen hinzu.

Hinweise zur Zuständigkeit

Das bezirkliche Ordnungsamt, in dem das Tier gehalten werden soll, ist zuständig.

Chat

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