Tiere - Hundehaltung - Anmeldung - Gefährlicher Hund am Standort Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
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Kontakt
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
- Tempelhofer Damm 165 , 12099 Berlin
- Tel.: (030) 90277-7371
- Fax: (030) 90277-7372
- E-Mail: vetleb@ba-ts.berlin.de
- Homepage
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Amtstierärztliche Sprechzeiten (Reiseattest, Anmeldung Listenhund etc.):
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung
Hinweis:
Den Zugang finden Sie über den Posthof!
Rathaus Tempelhof, Raum U17 im Untergeschoss
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung
Hinweis:
Den Zugang finden Sie über den Posthof!
Rathaus Tempelhof, Raum U17 im Untergeschoss
Verkehrsanbindungen
- Bus
-
- 184 Rathaus Tempelhof
- U-Bahn
-
- U6 Alt-Tempelhof
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Termine nach vorheriger Vereinbarung.E-Mail an Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Tiere - Hundehaltung - Anmeldung - Gefährlicher Hund
Hunde der Rassen Pit-Bull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier oder deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden gelten als gefährlich und sind der Behörde unverzüglich nach Erwerb mitzuteilen.
Voraussetzungen
-
Dauerhafter Haltungsort
Gefährliche Hunde dürfen nur von ihrem Eigentümer oder dauerhaften Halter bei der für den Haltungsort zuständigen Behörde angemeldet werden. -
Legale Herkunft
Das Tier darf nicht illegal nach Deutschland gebracht worden sein. -
Keine Gefährlichkeit
Das Tier darf keine Gefahr für die Umgebung darstellen.
Es darf nicht durch aggressives Verhalten gegenüber Menschen und Tieren auffallen. -
Vorstellung des Tieres
Das Tier ist bei Anmeldung bei der Behörde mitzuführen.
Erforderliche Unterlagen
-
Personalausweis
Der Personalausweis ist vorzulegen. -
Sachkundenachweis
Es ist ein Nachweis der Sachkunde vorlegen, der von einem zugelassenem Sachverständigen ausgestellt wurde. Dieser Nachweis kann nachgereicht werden. -
Negativzeugnis
Nachweis, dass der Hund keine über das natürliche Maßhinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft gegenüber Menschen oder Tieren aufweist.
Dieser Nachweis kann nachgereicht werden. -
Führungszeugnis
Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde.
Das Führungszeugnis ist beim Bürgeramt erhältlich, es kann nachgereicht werden. -
Tierhalterhaftpflichtversicherung
Nachweis über den Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung -
Antrag
Ein Antrag wird bei Vorstellung in der Behörde ausgehändigt.
Gebühren
30,00 Euro
Im jeweiligen Einzelfall kommen Gebühren von weiteren notwendigen veterinärärztlichen Maßnahmen hinzu.
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Das bezirkliche Ordnungsamt, in dem das Tier gehalten werden soll, ist zuständig.