Tiere - Hundehaltung - Gefährlicher Hund - Abmeldung at the location Ordnungsamt Spandau - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

 Larger map

Contact

Opening hours

  • Monday

      Veterinär- und Lebensmittelüberwachung: keine Sprechzeit
      Termine werden nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter Tel. (030) 90279 2557
  • Tuesday

      Veterinär- und Lebensmittelüberwachung: keine Sprechzeit
      Termine werden nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter Tel. (030) 90279 2557
  • Wednesday

      Veterinär- und Lebensmittelüberwachung: keine Sprechzeit
      Termine werden nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter Tel. (030) 90279 2557
  • Thursday

      Veterinär- und Lebensmittelüberwachung: keine Sprechzeit
      Termine werden nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter Tel. (030) 90279 2557
  • Friday

      Veterinär- und Lebensmittelüberwachung: keine Sprechzeit
      Termine werden nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter Tel. (030) 90279 2557

Public transportation

  • Bus

    • U-+S-Bhf. Rathaus Spandau: M32, M37, M45, X33, X34, 130, 135, 136, 137, 236, 237,l 337, 638, 639, 671, N7, N30, N34
  • Train (S-Bahn)

    • S-Bhf. Spandau: S3, S9
  • Underground

    • U-+S-Bhf. Rathaus Spandau: U7

Additional information

Kontaktaufnahme bitte vorzugsweise über E-Mail.

Payment options

  • Girocard

Service description

Tiere - Hundehaltung - Gefährlicher Hund - Abmeldung

Der Tod oder die Aufgabe der Haltung von Hunden der Rassen Pit-Bull, American Staffordshire Terrier und Bullterrier oder deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden ist der Behörde unverzüglich mitzuteilen.

Prerequisites

  • Angemeldeter gefährlicher Hund

Documents required

  • Personalausweis
    Der Personalausweis ist vorzulegen.
  • Totenschein oder Abgabenachweis
    Eine Bescheinigung über den Tod des Tieres oder dessen Abgabe ist vorzulegen.

Forms

  • Antrag - Ein Antrag ist formlos möglich.

Fees

keine

Notes on responsibility

Sie können den Hund nur bei dem Veterinäramt abmelden, wo der Hundehalter seinen Wohnsitz hat.