Tiere - Hundehaltung - Gefährlicher Hund - Abmeldung am Standort Ordnungsamt Spandau - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
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Kontakt
- Bezirksamt Spandau
- Ordnungsamt Spandau - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
- Carl-Schurz-Straße 2-6 , 13597 Berlin
- Tel.: (030) 90279-2557
- Fax: (030) 90279-7602
- E-Mail: vetleb@ba-spandau.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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Veterinär- und Lebensmittelüberwachung: keine Sprechzeit
Termine werden nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter Tel. (030) 90279 2557 -
Dienstag
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Veterinär- und Lebensmittelüberwachung: keine Sprechzeit
Termine werden nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter Tel. (030) 90279 2557 -
Mittwoch
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Veterinär- und Lebensmittelüberwachung: keine Sprechzeit
Termine werden nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter Tel. (030) 90279 2557 -
Donnerstag
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Veterinär- und Lebensmittelüberwachung: keine Sprechzeit
Termine werden nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter Tel. (030) 90279 2557 -
Freitag
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Veterinär- und Lebensmittelüberwachung: keine Sprechzeit
Termine werden nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter Tel. (030) 90279 2557
Verkehrsanbindungen
- Bus
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- U-+S-Bhf. Rathaus Spandau: M32, M37, M45, X33, X34, 130, 135, 136, 137, 236, 237,l 337, 638, 639, 671, N7, N30, N34
- S-Bahn
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- S-Bhf. Spandau: S3, S9
- U-Bahn
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- U-+S-Bhf. Rathaus Spandau: U7
Sonstige Hinweise zum Standort
Kontaktaufnahme bitte vorzugsweise über E-Mail.Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Tiere - Hundehaltung - Gefährlicher Hund - Abmeldung
Der Tod oder die Aufgabe der Haltung von Hunden der Rassen Pit-Bull, American Staffordshire Terrier und Bullterrier oder deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden ist der Behörde unverzüglich mitzuteilen.
Voraussetzungen
- Angemeldeter gefährlicher Hund
Erforderliche Unterlagen
-
Personalausweis
Der Personalausweis ist vorzulegen. -
Totenschein oder Abgabenachweis
Eine Bescheinigung über den Tod des Tieres oder dessen Abgabe ist vorzulegen.
Formulare
- Antrag - Ein Antrag ist formlos möglich.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Sie können den Hund nur bei dem Veterinäramt abmelden, wo der Hundehalter seinen Wohnsitz hat.