Tiere - Hundehaltung - Gefährlicher Hund - Abmeldung am Standort Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
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Kontakt
- Bezirksamt Treptow-Köpenick
- Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
- Salvador-Allende-Str. 80 B , 12559 Berlin
- Tel.: (030) 90297-4629
- Fax: (030) 90297-4810
- E-Mail: vetleb@ba-tk.berlin.de
- Homepage
Zugang für Rollstuhlfahrer befindet sich hinter dem Haus der Salvador-Allende-Str. 80 A (Bitte klingeln).
Zur 80 B gibt es keinen Zugang für Rollstuhlfahrer
Öffnungszeiten
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07:00 - 14:00 (telefonische Sprechzeit)
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Dienstag
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07:00 - 14:00 (telefonische Sprechzeit)
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Mittwoch
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07:00 - 14:00 (telefonische Sprechzeit)
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Donnerstag
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07:00 - 14:00 (telefonische Sprechzeit)
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Freitag
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07:00 - 14:00 (telefonische Sprechzeit)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Für eine persönliche Vorsprache im Ordnungsamt ist unbedingt eine telefonische Terminvereinbarung nötig!
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/aemter/ordnungsamt/artikel.86065.php
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/aemter/ordnungsamt/artikel.86065.php
Verkehrsanbindungen
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Bus
-
Salvador-Allende-Brücke
- 269
- N65
- 169
- N64
-
Neuer Weg
- N65
- 169
- 269
- N64
-
S.-Allende-Str./Wendenschloßstr.
- 165
- 269
- N65
- X69
- 169
-
Berlin, Hirschgartendreieck
- N65
-
Bellevuestr.
- N65
-
Salvador-Allende-Brücke
-
Tram
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Berlin, Hirschgartendreieck
- 60
- 61
-
Bellevuestr.
- 60
- 61
-
Berlin, Hirschgartendreieck
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Tiere - Hundehaltung - Gefährlicher Hund - Abmeldung
Der Tod oder die Aufgabe der Haltung von Hunden der Rassen Pit-Bull, American Staffordshire Terrier und Bullterrier oder deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden ist der Behörde unverzüglich mitzuteilen.
Voraussetzungen
- Angemeldeter gefährlicher Hund
Erforderliche Unterlagen
-
Personalausweis
Der Personalausweis ist vorzulegen. -
Totenschein oder Abgabenachweis
Eine Bescheinigung über den Tod des Tieres oder dessen Abgabe ist vorzulegen.
Formulare
- Antrag - Ein Antrag ist formlos möglich.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Sie können den Hund nur bei dem Veterinäramt abmelden, wo der Hundehalter seinen Wohnsitz hat.