Antragsbescheinigung für Familienangehörige von Bürgern der EU (außer Deutschland) und des EWR am Standort LEA, Business Immigration Service (BIS)

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Der Business Immigration Service (BIS) ist ein einzigartiger Zusammenschluss aller für Visa- und Aufenthaltsfragen relevanten Akteure aus Wirtschaft und Verwaltung.

Unternehmen, die ausländische Mitarbeiter mit Wohnsitz in Berlin beschäftigen, können durch den BIS schnell und unkompliziert alle aufenthaltsrechtlichen Fragen klären und die notwendigen Aufenthaltstitel für ihre Mitarbeiter sowie deren Familienangehörige beantragen.

Bitte beachten Sie:

  • Der Service kann nur von registrierten Kunden und nach vorheriger Terminvereinbarung genutzt werden.
  • Laufkunden ohne Termin können leider nicht bedient werden.
  • Weitere Informationen zum Service des BIS finden Sie auf der der Website des Landesamtes für Einwanderung.

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Kontakt

  • Landesamt für Einwanderung (LEA)
  • LEA, Business Immigration Service (BIS)
  • Fasanenstraße 85 10623 Berlin
  • Postanschrift
    Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin
  • Tel.: (030) 90269-5900
  • Fax: (030) 9028-3468
  • Homepage

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:00 - 12:00 Uhr
      13:00 - 15:00 Uhr
      (nur mit Termin)
  • Dienstag

      08:00 - 12:00 Uhr
      13:00 - 15:00 Uhr
      (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08:00 - 12:00 Uhr
      13:00 - 15:00 Uhr
      (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      08:00 - 12:00 Uhr
      13:00 - 15:00 Uhr
      (nur mit Termin)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Die Postanschrift weicht von der Adresse des Standorts ab.
Bitte schicken Sie Briefe deshalb immer an:
Landesamt für Einwanderung, Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin.

Sonstige Hinweise zum Standort

Zahlungen sind auch mit Kreditkarte (VISA, Mastercard) und kontaktlos per Smartwatch oder Smartphone möglich.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Antragsbescheinigung für Familienangehörige von Bürgern der EU (außer Deutschland) und des EWR

Bitte beachten Sie: Diese Dienstleistung kann nicht für Familienangehörige (Ehepartner, Eltern oder Kinder) von deutschen Staatsangehörigen erbracht werden. Ausländische Familienangehörige von Deutschen informieren sich bitte über die "Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner, Eltern und Kinder (allgemein)" (unter "Weiterführende Informationen").

Freizügigkeitsberechtigte Familienangehörige eines Bürgers aus der EU oder dem EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen), die selbst kein EU- oder EWR-Bürger sind, erhalten eine Aufenthaltskarte für fünf Jahre. Mit der Aufenthaltskarte dokumentieren sie ihr Recht auf Einreise und Aufenthalt, das sie vom Freizügigkeitsrecht des EU- oder EWR-Bürgers ableiten. Die Aufenthaltskarte wird von Amts wegen innerhalb von sechs Monaten ausgestellt, nachdem die erforderlichen Angaben gemacht wurden.

Wenn eine Aufenthaltskarte nicht sofort bei Vorsprache ausgestellt werden kann, z. B. weil noch Unterlagen fehlen, wird unverzüglich eine formlose Antragsbescheinigung ausgestellt. Die Bescheinigung gilt für sechs Monate ab Ausstellung.

Familienangehörige von anderen ausländischen oder deutschen Staatsangehörigen erhalten weder eine Aufenthaltskarte noch eine Antragsbescheinigung.

Voraussetzungen

  • Aufenthaltskarte soll ausgestellt werden
    Es wird die Ausstellung einer Aufenthaltskarte gewünscht, die bei Vorsprache wegen fehlender Unterlagen aber noch nicht ausgestellt werden kann.

Gebühren

Keine

Chat

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