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Antragsbescheinigung für Familienangehörige von Bürgern der EU (außer Deutschland) und des EWR в месте LEA, Friedrich-Krause-Ufer
Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
большая карта Контакт
- Landesamt für Einwanderung (LEA)
- LEA, Friedrich-Krause-Ufer
- Friedrich-Krause-Ufer 24 , 13353 Berlin
- Тел.: (030) 90269-4000
- Факс: -
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S+U Westhafen
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S+U Westhafen
- U9
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U Amrumer Str.
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Bus
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Quitzowstr.
- 123
- M27
-
Perleberger Brücke
- 123
- 142
- N40
-
Quitzowstr.
Sonstige Hinweise zum Standort
- Fotoautomat und Kopierer (kostenpflichtig) im Kassenbereich (Haus A, 1. Etage) vorhanden.
Варианты оплаты
- Barzahlung
- Girocard
- Debit Mastercard
- Mastercard (credit)
- Visa Debit
- Visa (Credit)
- Apple Pay
- Google Pay
- PayPal (digitale PayPal Card)
Dienstleistungsbeschreibung
Antragsbescheinigung für Familienangehörige von Bürgern der EU (außer Deutschland) und des EWR
Bitte beachten Sie: Diese Dienstleistung kann nicht für Familienangehörige (Ehepartner, Eltern oder Kinder) von deutschen Staatsangehörigen erbracht werden. Ausländische Familienangehörige von Deutschen informieren sich bitte über die "Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner, Eltern und Kinder (allgemein)" (unter "Weiterführende Informationen").
Freizügigkeitsberechtigte Familienangehörige eines Bürgers aus der EU oder dem EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen), die selbst kein EU- oder EWR-Bürger sind, erhalten eine Aufenthaltskarte für fünf Jahre. Mit der Aufenthaltskarte dokumentieren sie ihr Recht auf Einreise und Aufenthalt, das sie vom Freizügigkeitsrecht des EU- oder EWR-Bürgers ableiten. Die Aufenthaltskarte wird von Amts wegen innerhalb von sechs Monaten ausgestellt, nachdem die erforderlichen Angaben gemacht wurden.
Wenn eine Aufenthaltskarte nicht sofort bei Vorsprache ausgestellt werden kann, z. B. weil noch Unterlagen fehlen, wird unverzüglich eine formlose Antragsbescheinigung ausgestellt. Die Bescheinigung gilt für sechs Monate ab Ausstellung.
Familienangehörige von anderen ausländischen oder deutschen Staatsangehörigen erhalten weder eine Aufenthaltskarte noch eine Antragsbescheinigung.
Freizügigkeitsberechtigte Familienangehörige eines Bürgers aus der EU oder dem EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen), die selbst kein EU- oder EWR-Bürger sind, erhalten eine Aufenthaltskarte für fünf Jahre. Mit der Aufenthaltskarte dokumentieren sie ihr Recht auf Einreise und Aufenthalt, das sie vom Freizügigkeitsrecht des EU- oder EWR-Bürgers ableiten. Die Aufenthaltskarte wird von Amts wegen innerhalb von sechs Monaten ausgestellt, nachdem die erforderlichen Angaben gemacht wurden.
Wenn eine Aufenthaltskarte nicht sofort bei Vorsprache ausgestellt werden kann, z. B. weil noch Unterlagen fehlen, wird unverzüglich eine formlose Antragsbescheinigung ausgestellt. Die Bescheinigung gilt für sechs Monate ab Ausstellung.
Familienangehörige von anderen ausländischen oder deutschen Staatsangehörigen erhalten weder eine Aufenthaltskarte noch eine Antragsbescheinigung.
Требования
-
Aufenthaltskarte soll ausgestellt werden
Es wird die Ausstellung einer Aufenthaltskarte gewünscht, die bei Vorsprache wegen fehlender Unterlagen aber noch nicht ausgestellt werden kann.
Erforderliche Unterlagen
Гонорары
Keine