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Fiktionsbescheinigung am Standort LEA, Zum Business Immigration Service (BIS)
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Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
- Nachdem das Landesamt für Einwanderung (LEA) am Montag, den 05.12.2022 ab dem Morgen wegen eines lokalen Stromausfalles komplett geschlossen werden musste, konnte die Stromversorgung am frühen Abend wiederhergestellt werden. Damit ist ab Dienstag, den 06.12.2022 die Bedienung von Terminkunden wieder an allen Standorten des LEA möglich. Beachten Sie hierzu die aktuellen Informationen auf unserer Website.
Berliner Unternehmen, ausländische Investoren und Start-Up Entrepreneure, Manager, hochqualifizierte Fachkräfte und deren Familien können durch den BIS schnell und unkompliziert alle aufenthaltsrechtlichen Fragen klären und werden direkt an die zuständigen Ansprechpartner weitergeleitet.
Bitte beachten Sie:
- Der Service kann nur von registrierten Kunden und nach vorheriger Terminvereinbarung genutzt werden.
- Laufkunden ohne Termin können leider nicht bedient werden.
- Weitere Informationen zum Service des BIS finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Einwanderung.
Öffnungszeiten
Keine Informationen verfügbar.
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Die Postanschrift weicht von der Adresse des Standorts ab.
Bitte schicken Sie Briefe deshalb immer an:
Landesamt für Einwanderung, Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin.
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Fiktionsbescheinigung
Eine Fiktionsbescheinigung wird ausgestellt, wenn über einen beantragten Aufenthaltstitel noch nicht entschieden werden kann, z. B. weil
- Unterlagen fehlen oder die Ausländerakte nicht vorliegt,
- ein bestellter elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) vor Ablauf des bisherigen Aufenthaltstitels nicht ausgehändigt werden kann oder
- der Ausgang eines Strafverfahrens abgewartet werden muss.
Liegt ein noch gültiger Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder nationales Visum für längerfristige Aufenthalte - Kategorie D - ) vor, wird eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz ausgestellt.
Der Aufenthaltstitel gilt dabei mit allen Nebenbestimmungen (auch hinsichtlich der Verfügungen zur Erwerbstätigkeit) weiter, bis über den Antrag entschieden worden ist. Reisen in das Ausland und die Wiedereinreise in das Bundesgebiet sind mit einer gültigen Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz möglich.
Wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller sich rechtmäßig ohne Visum im Bundesgebiet aufhält, weil die Staatsangehörigkeit sie oder ihn dazu berechtigt, wird die Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz ausgestellt.
Der Aufenthalt im Bundesgebiet ist damit erlaubt, bis über den Antrag entschieden worden ist. Diese Fiktionsbescheinigung berechtigt hingegen nicht zur Wiedereinreise in das Bundesgebiet. Auch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist damit nicht gestattet.
Für Inhaber eines Schengen-Visums für kurzfristige Aufenthalte (Kategorie C) kann keine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden.
Voraussetzungen
-
Rechtmäßiger Aufenthalt mit oder ohne Aufenthaltstitel
Zum Zeitpunkt des Antrags muss die Antragstellerin oder der Antragsteller entweder
- einen gültigen Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder nationales Visum für längerfristige Aufenthalte - Kategorie D - ) besitzen oder
- sich rechtmäßig ohne Visum im Bundesgebiet aufhalten dürfen, weil die Staatsangehörigkeit sie oder ihn dazu berechtigt.
-
Antrag auf Aufenthaltstitel
Eine Fiktionsbescheinigung wird nur dann ausgestellt, wenn die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels beantragt wird und bei Vorsprache noch nicht über den Antrag entschieden werden kann. Es muss deshalb ein Antrag auf einen Aufenthaltstitel vorliegen, damit eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden kann.
- Hauptwohnsitz in Berlin
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Erforderliche Unterlagen
-
Gültiger Pass oder Passersatz
Eine Fiktionsbescheinigung gilt immer nur in Verbindung mit einem gültigen Pass oder Passersatz.
-
Bisheriger Aufenthaltstitel
Soweit vorhanden, ist der bisherige Aufenthaltstitel mitzubringen, z.B. der elektronische Aufenthaltstitel (eAT).
-
Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin
- Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
- Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
Gebühren
- Für Erwachsene: 13,00 Euro
- Für Minderjährige: 6,50 Euro
- Türkische Staatsangehörige
- Asylberechtigte
- Ausländer, die im Bundesgebiet die Rechtsstellung ausländischer Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigter genießen
- Resettlement-Flüchtlinge im Sinne von § 23 Abs. 4 S. 1 AufenthG
- Ausländer, die für ihren Aufenthalt ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten
- Vorlage eines aktuellen Nachweises über den Bezug von Leistungen nach SGB II oder XII oder nach Asylbewerberleistungsgesetz
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Fiktionsbescheinigung wird bei Vorsprache ausgestellt.
Weiterführende Informationen
Weitere Sprachen
Kontakt
Landesamt für Einwanderung (LEA)
LEA, Zum Business Immigration Service (BIS)
Postanschrift
Friedrich-Krause-Ufer 24
13353 Berlin
Tel.:
(030) 90269-5900
Fax:
(030) 9028-3468
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.2km
S+U Zoologischer Garten Bhf
- S3
- S5
- S7
- S9
-
0.2km
S+U Zoologischer Garten Bhf
- U-Bahn
-
-
0.3km
S+U Zoologischer Garten Bhf
- U9
- U2
-
0.3km
S+U Zoologischer Garten Bhf
- Bus
-
-
0.2km
S+U Zoologischer Garten/Jebensstr.
- 245
- M45
- 100
- 200
- N2
- N9
-
0.2km
Theater des Westens
- M49
- X34
-
0.2km
Uhlandstr./Kantstr.
- M49
-
0.3km
Steinplatz
- 245
- M45
- N2
-
0.3km
S+U Zoologischer Garten Bhf
- EV1
- 109
- 110
- N10
- N7X
- X10
- M49
- N9
- X34
- 100
- 200
- N2
- 204
- 245
- 249
- M45
- M46
- N1
- N26
- A05
-
0.3km
Hertzallee
- 100
- 109
- 110
- 200
- 204
- 245
- 249
- M45
- M46
- M49
- N1
- N10
- N2
- N26
- N9
- X10
- X34
-
0.2km
S+U Zoologischer Garten/Jebensstr.
- Regionalbahn
-
-
0.3km
S+U Zoologischer Garten Bhf
- FEX
- RB23
- RE1
- RE2
- RE7
- RE8
-
0.3km
S+U Zoologischer Garten Bhf