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Fiktionsbescheinigung am Standort LEA, Keplerstr.
Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
велика карта Контакт
- Landesamt für Einwanderung (LEA)
- LEA, Keplerstr.
- Keplerstraße 2 , 10589 Berlin
-
Поштова адресаFriedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin
- Тел.: 90269-4000
- Факс: -
- Контактний формуляр
- Інтернет сторінка
години роботи
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07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
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Вівторок
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07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
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середа
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08:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
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Четвер
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09:00 bis 17:00 Uhr (nur mit Termin)
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п'ятниця
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08:00 bis 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
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Bus
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U Mierendorffplatz
- N7
- M27
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Keplerstr.
- M27
- N7
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U Mierendorffplatz
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Regionalbahn
-
S+U Jungfernheide Bhf
- RE4
- RE2
- RB10
- RE8
-
S+U Jungfernheide Bhf
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Die Postanschrift weicht von der Adresse des Standorts ab.Bitte schicken Sie Briefe deshalb immer an:
Landesamt für Einwanderung,
Friedrich-Krause-Ufer 24,
13353 Berlin.
Додаткова інформація щодо місця перебування
- Fotoautomat (kostenpflichtig) im Erdgeschoss vorhanden.
варіанти оплати
- Girocard
- Debit Mastercard
- Mastercard (credit)
- Visa Debit
- Visa (Credit)
- Apple Pay
- Google Pay
- PayPal (digitale PayPal Card)
Dienstleistungsbeschreibung
Fiktionsbescheinigung
Eine Fiktionsbescheinigung wird ausgestellt, wenn über einen beantragten Aufenthaltstitel noch nicht entschieden werden kann, z. B. weil
Liegt ein noch gültiger Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder nationales Visum für längerfristige Aufenthalte - Kategorie D - ) vor, wird eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz ausgestellt. Der Aufenthaltstitel gilt dabei mit allen Nebenbestimmungen (auch hinsichtlich der Verfügungen zur Erwerbstätigkeit) weiter, bis über den Antrag entschieden worden ist. Reisen in das Ausland und die Wiedereinreise in das Bundesgebiet sind mit einer gültigen Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz möglich.
Wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller sich rechtmäßig ohne Visum im Bundesgebiet aufhält, weil die Staatsangehörigkeit sie oder ihn dazu berechtigt, wird die Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz ausgestellt. Der Aufenthalt im Bundesgebiet ist damit erlaubt, bis über den Antrag entschieden worden ist. Diese Fiktionsbescheinigung berechtigt hingegen nicht zur Wiedereinreise in das Bundesgebiet. Auch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist damit nicht gestattet.
Für Inhaber eines Schengen-Visums für kurzfristige Aufenthalte (Kategorie C) kann keine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden.
- Unterlagen fehlen oder die Ausländerakte nicht vorliegt,
- ein bestellter elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) vor Ablauf des bisherigen Aufenthaltstitels nicht ausgehändigt werden kann oder
- der Ausgang eines Strafverfahrens abgewartet werden muss.
Liegt ein noch gültiger Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder nationales Visum für längerfristige Aufenthalte - Kategorie D - ) vor, wird eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz ausgestellt. Der Aufenthaltstitel gilt dabei mit allen Nebenbestimmungen (auch hinsichtlich der Verfügungen zur Erwerbstätigkeit) weiter, bis über den Antrag entschieden worden ist. Reisen in das Ausland und die Wiedereinreise in das Bundesgebiet sind mit einer gültigen Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz möglich.
Wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller sich rechtmäßig ohne Visum im Bundesgebiet aufhält, weil die Staatsangehörigkeit sie oder ihn dazu berechtigt, wird die Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz ausgestellt. Der Aufenthalt im Bundesgebiet ist damit erlaubt, bis über den Antrag entschieden worden ist. Diese Fiktionsbescheinigung berechtigt hingegen nicht zur Wiedereinreise in das Bundesgebiet. Auch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist damit nicht gestattet.
Für Inhaber eines Schengen-Visums für kurzfristige Aufenthalte (Kategorie C) kann keine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden.
Передумови
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Rechtmäßiger Aufenthalt mit oder ohne Aufenthaltstitel
Zum Zeitpunkt des Antrags muss die Antragstellerin oder der Antragsteller entweder
- einen gültigen Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder nationales Visum für längerfristige Aufenthalte - Kategorie D - ) besitzen oder
- sich rechtmäßig ohne Visum im Bundesgebiet aufhalten dürfen, weil die Staatsangehörigkeit sie oder ihn dazu berechtigt.
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Antrag auf Aufenthaltstitel
Eine Fiktionsbescheinigung wird nur dann ausgestellt, wenn die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels beantragt wird und bei Vorsprache noch nicht über den Antrag entschieden werden kann. Es muss deshalb ein Antrag auf einen Aufenthaltstitel vorliegen, damit eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden kann. - Hauptwohnsitz in Berlin
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Необхідні документи
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Gültiger Pass oder Passersatz
Eine Fiktionsbescheinigung gilt immer nur in Verbindung mit einem gültigen Pass oder Passersatz. -
Bisheriger Aufenthaltstitel
Soweit vorhanden, ist der bisherige Aufenthaltstitel mitzubringen, z.B. der elektronische Aufenthaltstitel (eAT). -
Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin
- Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
- Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
збори
- Für Erwachsene: 13,00 Euro
- Für Minderjährige: 6,50 Euro
- Türkische Staatsangehörige
- Asylberechtigte
- Ausländer, die im Bundesgebiet die Rechtsstellung ausländischer Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigter genießen
- Resettlement-Flüchtlinge im Sinne von § 23 Abs. 4 S. 1 AufenthG
- Ausländer, die für ihren Aufenthalt ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten
- Vorlage eines aktuellen Nachweises über den Bezug von Leistungen nach SGB II oder XII oder nach Asylbewerberleistungsgesetz
Правові основи
Приблизний термін опрацювання
Die Fiktionsbescheinigung wird bei Vorsprache ausgestellt.