Melderegister - Melderegisterauskunft für Eigentümer und Wohnungsgeber beantragen am Standort Bürgeramt Tempelhof-Schöneberg Backoffice
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Bürgeramt Tempelhof-Schöneberg Backoffice
- John-F.-Kennedy-Platz 1 , 10825 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 90277-7001
- E-Mail: buergeramt@ba-ts.berlin.de
Ein barrierefreier Zugang ist über den Eingang Freiherr-vom-Stein-Straße möglich. Das Bürgeramt ist im Erdgeschoss, und dort über einen Plattformlift (100 cm x 80 cm, Traglast: 300 kg) erreichbar. Behinderten-WC und Behindertenparkplätze sind vorhanden. Für hörbehinderte Menschen können mobile Ringschleifen angeboten werden.
Verkehrsanbindungen
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Bus
- Rathaus Schöneberg: M46, 104 Martin-Luther-Str. (mit Fußweg): 106
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S-Bahn
- Schöneberg: S1, S41, S42, S46, S47 Anschließend Bus M46 oder 106 oder 10 Min. Fußweg
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U-Bahn
- Rathaus Schöneberg: U4 Bayerischer Platz: U7 mit Fußweg
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Melderegister - Melderegisterauskunft für Eigentümer und Wohnungsgeber beantragen
Einschränkungen bei älteren Meldungen
- Die Auskunft ist nur möglich, wenn der Wohnungseigentümer im Melderegister nach § 3 Abs. 2 Nr. 10 Bundesmeldegesetz (BMG) gespeichert ist.
- Diese Regelung gilt erst seit dem 01.11.2015. Bei Bewohnern, die bereits vor diesem Datum in der Wohnung gemeldet waren, fehlt dieser Eintrag in der Regel. In diesen Fällen kann die Meldebehörde nicht zuverlässig feststellen, wer der Wohnungseigentümer ist und daher auch keine Auskunft erteilen.
- Beantragen Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen. Das können Sie formlos schriftlich per Post erledigen oder in dringenden Fällen persönlich vor Ort.
- Die Meldebehörde prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten die Melderegisterauskunft per Post.
Voraussetzungen
- Sie sind Eigentümer/-in oder Wohnungsgeber/-in (Vermieter/-in) der vermieteten Wohnung
- Sie können ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Erteilung einer Melderegisterauskunft in besonderen Fällen als Eigentümer/-in oder Wohnungsgeber/-in
Bitte stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag per Post. In dringenden Fällen können Sie den Antrag auch persönlich vor Ort stellen. -
Nachweis darüber, dass Sie Eigentümer/-in oder Wohnungsgeber/-in sind
z.B. die Kopie des Grundbuchauszugs -
Begründung
Zur Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses müssen Sie Ihren Antrag kurz begründen.
Gebühren
keine
Hinweise zur Zuständigkeit
Den Antrag können Sie schriftlich per Post an jedes Bürgeramt oder an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) senden.