Melderegisterauskunft - Auskunft für Eigentümer bzw. Wohnungsgeber und Vermieter am Standort Bürgeramt Prenzlauer Berg

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Das Bürgeramt Prenzlauer Berg wird im Rahmen des pandemiegerechten Regelbetriebes ab dem 06. Juli 2020 weitere Terminkontingente für die Servicenummer 115 und für die Online-Terminvereinbarung zur Verfügung stellen.
Der Informationstresen des Standortes bleibt aus Gründen des Gesundheitsschutzes vorerst weiterhin geschlossen.
- Grundsätzlich gilt für den pandemiegerechten Regelbetrieb weiterhin:
Ihr Anliegen ist ein Notfall?
Definition von Notfallkunden im Bürgeramt:
- Kunden, die für bevorstehende Reisen zwingend erforderliche Dokumente für sich und ihre minderjährigen Familienangehörigen beantragen.
Vor dem Reiseantritt ist (berlinweit) kein freier Termin buchbar.
Der Reisetermin ist durch entsprechende Reiseunterlagen nachweisbar.
- Kunden, die nach Verlust von Personaldokumenten ein oder mehrere neue Dokumente beantragen.
Für alle Notfallkunden gilt:
Für Notfälle ist das Bürgeramt Pankow unter der Telefonnummer (030) 90295-6400 zu den oben angegebenen Zeiten erreichbar. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Vielzahl von Telefonanrufen derzeit mit längeren Wartezeiten oder erneuten Anwahlversuchen gerechnet werden muss. Die Prüfung und Entscheidung obliegt letztlich den Bürgerämtern vor Ort.
Öffnungszeiten
Hinweis für Terminkunden
Der Aufruf der Bürger mit Termin erfolgt unter Angabe der Vorgangsnummer im Wartebereich.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Das Bürgeramt befindet sich auf dem Gelände Fröbelstraße 17 im Haus 6.
Ein Fotoautomat ist im Haus 6 vorhanden.
Bitte beachten Sie, dass das Terminvereinbarungssystem nicht für die Beantragung von Elterngeld gilt. Das Bürgeramt nimmt nur die Anträge entgegegen, Beratung erhalten Sie ausschließlich bei der Elterngeldstelle.
Melderegisterauskunft - Auskunft für Eigentümer bzw. Wohnungsgeber und Vermieter
Der Eigentümer einer Wohnung (bzw. der Wohnungsgeber/Vermieter) hat nach § 50 Abs. 4 Bundesmeldegesetz das Recht, bei Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses, unentgeltlich Auskunft über Vor- und Familiennamen sowie Doktorgrad der in seiner Wohnung gemeldeten Personen zu bekommen.
Die Haus- bzw. Wohnungsauskunft ist grundsätzlich schriftlich zu beantragen. Der Antrag kann an jedes Bürgeramt oder an das LABO, II A 1, gesandt werden. Ein persönliches Erscheinen ist nur in dringenden Fällen angeraten.
Auskünfte über die gemeldeten Personen einzeln bestimmter Wohnungen in einer (größeren) Wohnungsanlage sind ggf. nur eingeschränkt möglich, da die Angabe der Wohnungslage melderechtlich nicht verbindlich vorgeschrieben ist.
Voraussetzungen
-
Eigentümer-/Wohnungsgeber-/Vermieter
Sie sind Eigentümer-/Wohnungsgeber-/Vermieter der Wohnung und können ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Erforderliche Unterlagen
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Eigentümer-/Wohnungsgeber-/Vermieternachweis und Begründung
Der Eigentümer-/Wohnungsgeber-/Vermieternachweis kann z.B. mittels einer Kopie des Grundbuchauszugs erbracht werden.
Der Antrag ist kurz zu begründen (z.B. Verdacht auf Scheinanmeldung, illegale Untervermietung).
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Antrag kann an jedes Bürgeramt oder an das LABO, II A 1, gesandt werden.
Kontakt
Bezirksamt Pankow
Bürgeramt Prenzlauer Berg
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.5km
S Prenzlauer Allee
- S41
- S8
- S85
-
0.7km
S Greifswalder Str.
- S41
- S8
- S85
-
0.5km
S Prenzlauer Allee
- Bus
-
-
0.5km
S Prenzlauer Allee
- S41
- S42
- 156
-
0.7km
Berlin, Rietzestraße
- 156
-
0.7km
S Greifswalder Str.
- S41
- S42
-
0.8km
Berlin, Erich-Weinert-Str.
- 156
-
0.5km
S Prenzlauer Allee
- Tram
-
-
0.2km
Berlin, Fröbelstr.
- 12
- M13
- M2
-
0.3km
Berlin, Prenzlauer Allee/Danziger Str.
- M10
- M13
- 12
- M2
-
0.3km
Berlin, Winsstr.
- M10
-
0.5km
S Prenzlauer Allee
- 12
- M13
- M2
-
0.6km
Berlin, Husemannstr.
- M10
- M13
-
0.2km
Berlin, Fröbelstr.