Melderegister - Melderegisterauskunft für Eigentümer und Wohnungsgeber beantragen am Standort Bürgeramt Rathaus Mitte
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Mitte
- Bürgeramt Rathaus Mitte
- Karl-Marx-Allee 31 , 10178 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 9018-23060
- E-Mail: buergeramt@ba-mitte.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
08.00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Dienstag
-
08.00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Mittwoch
-
07.00-14.30 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
10.30-15.00 Uhr (nur mit Termin)
15.30-18.00 Uhr (nur mit Termin) -
Freitag
-
07.00-14.30 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis für Terminkunden
Es können höchstens 3 Dienstleistungen pro Termin bearbeitet werden, da es sonst zu Zeitverzögerungen im gesamten Terminablauf führt. Pro Termin ist nur ein Kunde vorgesehen.
Terminbuchungen sind über das Internet (Terminbuchungen berlinweit) und telefonisch über die Servicenummer 115 möglich. Wir bitten unsere Kunden mit Termin, rechtzeitig zu erscheinen. Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können im Warteraum, gegenüber der Information des Bürgeramtes, Platz nehmen. Sollten Sie Ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen abzusagen.
Erweiterter Bürgerservice – Terminfreie Angebote
Ab sofort bieten wir die folgenden Dienstleistungen ohne vorherige Terminvereinbarung an unserem Standort an:
• Meldebescheinigungen
• Führungszeugnisse
• Gewerbezentralregisterauskünfte
• PIN-Rücksetzungen (soweit technisch möglich)
• Abholung von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass)
• Beratung zu Online-Dienstleistungen und schriftlichen Antragstellungen
Bitte beachten Sie, dass spontane Vorsprachen je nach Besucheraufkommen möglicherweise nicht möglich sind. Um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen, bringen Sie bitte alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit. Für alle anderen Dienstleistungen ist weiterhin eine vorherige Terminbuchung erforderlich.
Viele Anliegen können Sie auch digital erledigen – Informationen zu den verfügbaren Online-Diensten finden Sie ebenfalls im Serviceportal.
Terminbuchungen sind über das Internet (Terminbuchungen berlinweit) und telefonisch über die Servicenummer 115 möglich. Wir bitten unsere Kunden mit Termin, rechtzeitig zu erscheinen. Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können im Warteraum, gegenüber der Information des Bürgeramtes, Platz nehmen. Sollten Sie Ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen abzusagen.
Erweiterter Bürgerservice – Terminfreie Angebote
Ab sofort bieten wir die folgenden Dienstleistungen ohne vorherige Terminvereinbarung an unserem Standort an:
• Meldebescheinigungen
• Führungszeugnisse
• Gewerbezentralregisterauskünfte
• PIN-Rücksetzungen (soweit technisch möglich)
• Abholung von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass)
• Beratung zu Online-Dienstleistungen und schriftlichen Antragstellungen
Bitte beachten Sie, dass spontane Vorsprachen je nach Besucheraufkommen möglicherweise nicht möglich sind. Um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen, bringen Sie bitte alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit. Für alle anderen Dienstleistungen ist weiterhin eine vorherige Terminbuchung erforderlich.
Viele Anliegen können Sie auch digital erledigen – Informationen zu den verfügbaren Online-Diensten finden Sie ebenfalls im Serviceportal.
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S+U Alexanderplatz Bhf
- S3
- S5
- S7
- S9
-
S+U Jannowitzbrücke
- S3
- S5
- S7
- S9
-
S+U Alexanderplatz Bhf
-
U-Bahn
-
U Schillingstr.
- U5
-
S+U Alexanderplatz Bhf
- U2
- U5
- U8
-
U Strausberger Platz
- U5
-
U Schillingstr.
-
Bus
-
U Schillingstr.
- N5
-
Mollstr./Otto-Braun-Str.
- 142
- 200
-
Platz der Vereinten Nationen West
- 142
- 200
-
U Schillingstr.
-
Tram
-
Büschingstr.
- M5
- M6
- M8
-
Mollstr./Otto-Braun-Str.
- M8
- M5
- M6
- M4
-
U Alexanderplatz [Tram]
- M4
- M5
- M6
-
Büschingstr.
-
Regionalbahn
-
S+U Alexanderplatz Bhf
- RE1
- RB23
- RE2
- FEX
- RE7
- RB14
-
S+U Alexanderplatz Bhf
Sonstige Hinweise zum Standort
An diesem Standort ist ein kostenpflichtiges Selbstbedienungsterminal zur Erfassung von Ausweis-Daten/ Passfotos vorhanden. Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Passfotos. Lassen Sie das digitale und biometrische Foto für Babys und Kleinkindern unter 6 Jahren bereits vorab bei einem zertifizierten Fotodienstleistenden anfertigen. Das Bürgeramt kann das Foto aus der Cloud abrufen. Eine Übersicht über teilnehmende Fotodienstleistende finden Sie unter der Website www.alfo-passbild.comAktuell ist aus technischen Gründen bei der Beantragung von Führerscheinen leider keine Aufnahme an den Fotogeräten möglich. Bitte bringen Sie ein Papierfoto mit.
Bargeldzahlungen sind nur während der Öffnungszeiten der Bezirkskasse möglich: dienstags von 9:00 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 12:00 bis 15:00 Uhr.
Außerhalb dieser Zeiten können bargeldlos, mit allen gängigen Kredit- und Debitkarten und auch mit Smart-Phone und -Watch bezahlt werden.
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Melderegister - Melderegisterauskunft für Eigentümer und Wohnungsgeber beantragen
Sie können kostenlos eine "Melderegisterauskunft in besonderen Fällen" über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen beantragen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Dieses Auskunftsrecht haben sowohl Eigentümerinnen/Eigentümer als auch Vermieterinnen/Vermieter (Wohnungsgeber) einer Wohnung, wenn der Eigentümer der Wohnung nicht selbst auch Vermieter dieser Wohnung ist. Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.
Einschränkungen bei älteren Meldungen
Einschränkungen bei älteren Meldungen
- Die Auskunft ist nur möglich, wenn der Wohnungseigentümer im Melderegister nach § 3 Abs. 2 Nr. 10 Bundesmeldegesetz (BMG) gespeichert ist.
- Diese Regelung gilt erst seit dem 01.11.2015. Bei Bewohnern, die bereits vor diesem Datum in der Wohnung gemeldet waren, fehlt dieser Eintrag in der Regel. In diesen Fällen kann die Meldebehörde nicht zuverlässig feststellen, wer der Wohnungseigentümer ist und daher auch keine Auskunft erteilen.
- Beantragen Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen. Das können Sie formlos schriftlich per Post erledigen oder in dringenden Fällen persönlich vor Ort.
- Die Meldebehörde prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten die Melderegisterauskunft per Post.
Voraussetzungen
- Sie sind Eigentümer/-in oder Wohnungsgeber/-in (Vermieter/-in) der vermieteten Wohnung
- Sie können ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Erteilung einer Melderegisterauskunft in besonderen Fällen als Eigentümer/-in oder Wohnungsgeber/-in
Bitte stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag per Post. In dringenden Fällen können Sie den Antrag auch persönlich vor Ort stellen. -
Nachweis darüber, dass Sie Eigentümer/-in oder Wohnungsgeber/-in sind
z.B. die Kopie des Grundbuchauszugs -
Begründung
Zur Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses müssen Sie Ihren Antrag kurz begründen.
Gebühren
keine
Hinweise zur Zuständigkeit
Den Antrag können Sie schriftlich per Post an jedes Bürgeramt oder an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) senden.