Melderegister - Melderegisterauskunft für Eigentümer und Wohnungsgeber beantragen am Standort Bürgeramt Helle Mitte
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
- Bürgeramt Helle Mitte
- Alice-Salomon-Platz 3 , 12627 Berlin
-
PostanschriftBürgeramt, 12591 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90293-2545
- E-Mail: buergeramt.hellemitte@ba-mh.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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07:30 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
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Dienstag
-
10:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
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Mittwoch
-
07:30 - 14:00 Uhr (nur mit Termin)
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Donnerstag
-
10:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
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Freitag
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07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis für Terminkunden
- Erweiterter Bürgerservice – Terminfreie Angebote
Ab sofort bieten wir ausgewählte Dienstleistungen ohne vorherige Terminvereinbarung an. Damit wird das bestehende Terminangebot erweitert und der Bürgerservice noch flexibler gestaltet.
Folgende Dienstleistungen können Sie ohne Termin hier an diesem Standort erledigen:
• Meldebescheinigungen
• Führungszeugnisse
• Gewerbezentralregisterauskünfte
• PIN-Rücksetzungen (soweit technisch möglich)
• Abholung von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass)
• Beratung zu Online-Dienstleistungen und schriftlichen Antragstellungen
weiter zur Übersicht aller Dienstleistungen ohne Termin...
Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit der spontanen Vorsprachen je nach Besucheraufkommen begrenzt sein kann.
Bringen Sie bitte alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit, um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen.
Für alle anderen Dienstleistungen ist weiterhin eine vorherige Terminbuchung erforderlich.
Termine können wie gewohnt über das ServicePortal Berlin gebucht werden.
Viele Anliegen können Sie auch digital erledigen – Informationen zu den verfügbaren Online-Diensten finden Sie ebenfalls im ServicePortal
- Kann ich in dringenden Angelegenheiten im Bürgeramt sofort vorsprechen?
Nachgewiesene dringliche Angelegenheiten, sogenannte Notfallkunden, werden noch am Tag der Vorsprache in jedem Berliner Bürgeramt, verbunden mit einer Wartezeit, bearbeitet.
weiter zur Definition von Notfallkunden im Bürgeramt
- Benötige ich einen Termin zur Abholung bereits gefertigter Dokumente?
Zur Abholung gefertigter Dokumente erhalten Sie bei der Beantragung ein Terminangebot.
- Was kann ich schriftlich erledigen?
Es gibt Dienstleistungen, für die keine persönliche Vorsprache im Bürgeramt erforderlich ist, weil diese schriftlich oder auch online erledigt werden können.
weiter zur Übersicht der Dienstleistungen ohne erforderliche Vorsprache
- Terminkunden
Wir bitten um rechtzeitiges Erscheinen (5 Minuten vorher). Bitte halten Sie Ihre Vorgangsnummer bereit und nehmen im Wartebereich Platz. Sie werden über diese Vorgangsnummer aufgerufen.
- Erweiterter Bürgerservice – Terminfreie Angebote
Folgende Dienstleistungen können Sie ohne Termin hier an diesem Standort erledigen:
• Meldebescheinigungen
• Führungszeugnisse
• Gewerbezentralregisterauskünfte
• PIN-Rücksetzungen (soweit technisch möglich)
• Abholung von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass)
• Beratung zu Online-Dienstleistungen und schriftlichen Antragstellungen
weiter zur Übersicht aller Dienstleistungen ohne Termin...
Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit der spontanen Vorsprachen je nach Besucheraufkommen begrenzt sein kann.
Bringen Sie bitte alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit, um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen.
Für alle anderen Dienstleistungen ist weiterhin eine vorherige Terminbuchung erforderlich.
Termine können wie gewohnt über das ServicePortal Berlin gebucht werden.
Viele Anliegen können Sie auch digital erledigen – Informationen zu den verfügbaren Online-Diensten finden Sie ebenfalls im ServicePortal
- Kann ich in dringenden Angelegenheiten im Bürgeramt sofort vorsprechen?
weiter zur Definition von Notfallkunden im Bürgeramt
- Benötige ich einen Termin zur Abholung bereits gefertigter Dokumente?
- Was kann ich schriftlich erledigen?
weiter zur Übersicht der Dienstleistungen ohne erforderliche Vorsprache
- Terminkunden
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
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Bus
-
U Hellersdorf
- 195
- N5
- X54
- T9
-
Stendaler Str./Quedlinburger Str.
- X54
-
U Hellersdorf
-
Tram
-
U Hellersdorf
- 18
- M6
-
Stendaler Str./Quedlinburger Str.
- 18
- M6
-
U Hellersdorf
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Eingang: Kurt-Weill-Gasse 6Sonstige Hinweise zum Standort
- An diesem Standort ist ein kostenpflichtiges Selbstbedienungsterminal zur Erfassung von Ausweis-Daten/Passfotos vorhanden.
- Kopien zur Vorgangsbearbeitung sind bei Vorsprache bereits mitzubringen. Ein Kopierer ist vorhanden. In Einzelfällen können Kopien (kostenpflichtig) nachgefertigt werden.
- Ergänzender Hinweis zur Zahlungsmöglichkeit: in diesem Standort ist eine Zahlung nur mit EC-Karte, Kreditkarte (außer American Express) und Barzahlung möglich.
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Melderegister - Melderegisterauskunft für Eigentümer und Wohnungsgeber beantragen
Sie können kostenlos eine "Melderegisterauskunft in besonderen Fällen" über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen beantragen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Dieses Auskunftsrecht haben sowohl Eigentümerinnen/Eigentümer als auch Vermieterinnen/Vermieter (Wohnungsgeber) einer Wohnung, wenn der Eigentümer der Wohnung nicht selbst auch Vermieter dieser Wohnung ist. Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.
Einschränkungen bei älteren Meldungen
Einschränkungen bei älteren Meldungen
- Die Auskunft ist nur möglich, wenn der Wohnungseigentümer im Melderegister nach § 3 Abs. 2 Nr. 10 Bundesmeldegesetz (BMG) gespeichert ist.
- Diese Regelung gilt erst seit dem 01.11.2015. Bei Bewohnern, die bereits vor diesem Datum in der Wohnung gemeldet waren, fehlt dieser Eintrag in der Regel. In diesen Fällen kann die Meldebehörde nicht zuverlässig feststellen, wer der Wohnungseigentümer ist und daher auch keine Auskunft erteilen.
- Beantragen Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen. Das können Sie formlos schriftlich per Post erledigen oder in dringenden Fällen persönlich vor Ort.
- Die Meldebehörde prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten die Melderegisterauskunft per Post.
Voraussetzungen
- Sie sind Eigentümer/-in oder Wohnungsgeber/-in (Vermieter/-in) der vermieteten Wohnung
- Sie können ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Erteilung einer Melderegisterauskunft in besonderen Fällen als Eigentümer/-in oder Wohnungsgeber/-in
Bitte stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag per Post. In dringenden Fällen können Sie den Antrag auch persönlich vor Ort stellen. -
Nachweis darüber, dass Sie Eigentümer/-in oder Wohnungsgeber/-in sind
z.B. die Kopie des Grundbuchauszugs -
Begründung
Zur Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses müssen Sie Ihren Antrag kurz begründen (z.B. Es besteht ein Verdacht auf Scheinanmeldung oder illegale Untervermietung usw.).
Gebühren
keine
Hinweise zur Zuständigkeit
Den Antrag können Sie schriftlich per Post an jedes Bürgeramt oder an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) senden.