Melderegisterauskunft - Auskunft für Eigentümer bzw. Wohnungsgeber und Vermieter am Standort Bürgeramt Helle Mitte

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Am Donnerstag, den 06. April 2023, ist das Bürgeramt nur von 07:30 - 15:30 Uhr geöffnet.
Öffnungszeiten
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Eingang: Kurt-Weill-Gasse 6
Hinweis für Terminkunden
Allgemeine Informationen:
- Ist eine Vorsprache im Bürgeramt ohne Termin möglich?
- Wie komme ich an einen Termin?
- Kann ich in dringenden Angelegenheiten im Bürgeramt sofort vorsprechen?
weiter zur Definition von Notfallkunden im Bürgeramt
- Benötige ich einen Termin zur Abholung bereits gefertigter Dokumente?
- Was kann ich schriftlich erledigen?
weiter zur Übersicht der Dienstleistungen ohne erforderliche Vorsprache
- Terminkunden
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Sonstige Hinweise zum Standort
- Ein Automat zur digitalen Erfassung eines Fotos, der Fingerabdrücke und Unterschrift zur Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen, Kinderreisepässen sowie Führerscheinen und elektronischen Aufenthaltstiteln vorhanden und kann gegen eine Gebühr von 4,50 EUR genutzt werden.
- Kopien zur Vorgangsbearbeitung sind bei Vorsprache bereits mitzubringen. Ein Kopierer ist vorhanden. In Einzelfällen können Kopien (kostenpflichtig) nachgefertigt werden.
Melderegisterauskunft - Auskunft für Eigentümer bzw. Wohnungsgeber und Vermieter
Der Eigentümer einer Wohnung (bzw. der Wohnungsgeber/Vermieter) hat nach § 50 Abs. 4 Bundesmeldegesetz das Recht, bei Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses, unentgeltlich Auskunft über Vor- und Familiennamen sowie Doktorgrad der in seiner Wohnung gemeldeten Personen zu bekommen.
Die Haus- bzw. Wohnungsauskunft ist grundsätzlich schriftlich zu beantragen. Der Antrag kann an jedes Bürgeramt oder an das LABO, II A 1, gesandt werden. Ein persönliches Erscheinen ist nur in dringenden Fällen angeraten.
Auskünfte über die gemeldeten Personen einzeln bestimmter Wohnungen in einer (größeren) Wohnungsanlage sind ggf. nur eingeschränkt möglich, da die Angabe der Wohnungslage melderechtlich nicht verbindlich vorgeschrieben ist.
Voraussetzungen
-
Eigentümer-/Wohnungsgeber-/Vermieter
Sie sind Eigentümer-/Wohnungsgeber-/Vermieter der Wohnung und können ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Erforderliche Unterlagen
-
Eigentümer-/Wohnungsgeber-/Vermieternachweis und Begründung
Der Eigentümer-/Wohnungsgeber-/Vermieternachweis kann z.B. mittels einer Kopie des Grundbuchauszugs erbracht werden.
Der Antrag ist kurz zu begründen (z.B. Verdacht auf Scheinanmeldung, illegale Untervermietung).
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Antrag kann an jedes Bürgeramt oder an das LABO, II A 1, gesandt werden.
Kontakt
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Bürgeramt Helle Mitte
Nahverkehr
- U-Bahn
-
-
0.2km
U Hellersdorf
- U5
-
0.6km
U Cottbusser Platz
- U5
-
0.2km
U Hellersdorf
- Bus
-
-
0.1km
U Hellersdorf
- 195
- N5
- X54
-
0.2km
Stendaler Str./Quedlinburger Str.
- X54
-
0.1km
U Hellersdorf
- Tram
-
-
0.1km
U Hellersdorf
- 18
- M6
-
0.2km
Stendaler Str./Quedlinburger Str.
- 18
- M6
-
0.1km
U Hellersdorf