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Geburt im Ausland - Erstbeurkundung für deutsche Staatsangehörige ohne Inlandswohnsitz (jemals) beantragen am Standort Standesamt I in Berlin
Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
велика карта Контакт
- Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
- Standesamt I in Berlin
- Schönstedtstr. 5 , 13357 Berlin
- Тел.: (030) 90269-5000
- Факс: (030) 9028-3416
- Контактний формуляр
години роботи
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nach Vereinbarung
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Вівторок
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nach Vereinbarung
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середа
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nach Vereinbarung
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Четвер
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nach Vereinbarung
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п'ятниця
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nach Vereinbarung
Hinweise zu Öffnungszeiten
Die starren Öffnungszeiten wurden zugunsten einer flexiblen Terminvereinbarung aufgegeben.
Місцевий трафік
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Автобус
- Brunnenplatz: M27 Nauener Platz: 247, 327
-
Міська електричка
- Humboldthain: S1, S2, S25, S26
-
Метро (U-Bahn)
- Pankstr.: U8 Nauener Platz: U9
Додаткова інформація щодо місця перебування
Wartebereich vor Raum 354, 3.Stockваріанти оплати
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Geburt im Ausland - Erstbeurkundung für deutsche Staatsangehörige ohne Inlandswohnsitz (jemals) beantragen
Erstbeurkundung / Erstregistrierung der Geburt eines deutschen Staatsangehörigen im Ausland ohne (auch früheren) Inlandswohnsitz auf Antrag
Передумови
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Das Kind ist im Ausland geboren.
Das Kind ist zum Zeitpunkt der Antragstellung deutscher Staatsangehöriger, staatenlos, heimatloser Ausländer oder anerkannter ausländischer Flüchtling. -
Wohnsitz im Ausland
Das volljährige Kind bzw. der Antragsteller ist nicht im Inland wohnhaft oder wohnhaft gewesen.
Das minderjährige Kind und seine Eltern sind nicht im Inland wohnhaft oder wohnhaft gewesen.
Das Kind teilt den Wohnsitz seiner sorgeberechtigten Eltern. -
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind das Kind selbst, seine Eltern, sein Ehegatte oder Lebenspartner oder seine Kinder. -
Nachweise sind dem Antrag im Original oder als beglaubigte Ablichtung beizufügen.
Einfache Kopien oder elektronisch übermittelte Unterlagen sind leider nicht ausreichend.
Необхідні документи
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Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister
Bitte stellen Sie den Antrag schriftlich per Post. - Geburtsurkunde
- Geburtsurkunden beider Elternteile
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gegebenenfalls Eheurkunde der Kindeseltern
Die Eheurkunde wird benötigt, wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes verheiratet sind oder bis zur Antragstellung geheiratet haben.
Die Eheurkunde wird auch benötigt, wenn die Kindesmutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes verheiratet ist. - Personalausweise oder Reisepässe der Kindeseltern
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Fremdsprachige Urkunden
Fremdsprachige Urkunden bedürfen grundsätzlich der Übersetzung und gegebenenfalls der Beglaubigung. -
Die Erforderlichkeit weiterer Unterlagen ist vom Einzelfall abhängig.
Sollte die Vorlage weiterer Unterlagen oder Nachweise erforderlich sein, erfolgt eine entsprechende Mitteilung nach Aufnahme der Bearbeitung.
збори
- 80,00 Euro: Antrag auf Nachbeurkundung
- 160,00 Euro: Antrag auf Nachbeurkundung - sofern ausländisches Recht zu beachten ist
- 12,00 Euro: Geburtsurkunde
- 6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
- 12,00 Euro: internationale Geburtsurkunde
- 6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
- 12,00 Euro: Beglaubigter Registerausdruck Geburtenregister
- 6,00 Euro: jeder weitere Beglaubigte Registerausdruck bei gleichzeitiger Ausstellung