Geburt im Ausland - Erstbeurkundung für deutsche Staatsangehörige ohne Inlandswohnsitz (jemals) beantragen at the location Standesamt I in Berlin

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu Einschränkungen und Sonderschließzeiten auf unserer Webseite Einschränkungen des Dienstbetriebes im LABO.

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Contact

  • Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
  • Standesamt I in Berlin
  • Schönstedtstr. 5 ,  13357 Berlin
  • Tel.: (030) 90269-5000
  • Fax: (030) 9028-3416
  • This facility is fully accessible to wheelchairs.
  • Handicapped parking space available.
  • A wheelchair-accessible elevator is available.
  • A WC fully accessible to wheelchairs is available.
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Rollstuhlfahrer bitte klingeln.

Opening hours

  • Monday

      nach Vereinbarung
  • Tuesday

      nach Vereinbarung
  • Wednesday

      nach Vereinbarung
  • Thursday

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  • Friday

      nach Vereinbarung

Hinweise zu Öffnungszeiten

Die starren Öffnungszeiten wurden zugunsten einer flexiblen Terminvereinbarung aufgegeben.

Public transportation

  • Bus

    • Brunnenplatz: M27 Nauener Platz: 247, 327
  • Train (S-Bahn)

    • Humboldthain: S1, S2, S25, S26
  • Underground

    • Pankstr.: U8 Nauener Platz: U9

Additional information

Wartebereich vor Raum 354, 3.Stock

Payment options

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Service description

Geburt im Ausland - Erstbeurkundung für deutsche Staatsangehörige ohne Inlandswohnsitz (jemals) beantragen

Erstbeurkundung / Erstregistrierung der Geburt eines deutschen Staatsangehörigen im Ausland ohne (auch früheren) Inlandswohnsitz auf Antrag

Prerequisites

  • Das Kind ist im Ausland geboren.
    Das Kind ist zum Zeitpunkt der Antragstellung deutscher Staatsangehöriger, staatenlos, heimatloser Ausländer oder anerkannter ausländischer Flüchtling.
  • Wohnsitz im Ausland
    Das volljährige Kind bzw. der Antragsteller ist nicht im Inland wohnhaft oder wohnhaft gewesen.
    Das minderjährige Kind und seine Eltern sind nicht im Inland wohnhaft oder wohnhaft gewesen.
    Das Kind teilt den Wohnsitz seiner sorgeberechtigten Eltern.
  • Antragsberechtigung
    Antragsberechtigt sind das Kind selbst, seine Eltern, sein Ehegatte oder Lebenspartner oder seine Kinder.
  • Nachweise sind dem Antrag im Original oder als beglaubigte Ablichtung beizufügen.
    Einfache Kopien oder elektronisch übermittelte Unterlagen sind leider nicht ausreichend.

Documents required

  • Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister
    Bitte stellen Sie den Antrag schriftlich per Post.
  • Geburtsurkunde
  • Geburtsurkunden beider Elternteile
  • gegebenenfalls Eheurkunde der Kindeseltern
    Die Eheurkunde wird benötigt, wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes verheiratet sind oder bis zur Antragstellung geheiratet haben.
    Die Eheurkunde wird auch benötigt, wenn die Kindesmutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes verheiratet ist.
  • Personalausweise oder Reisepässe der Kindeseltern
  • Fremdsprachige Urkunden
    Fremdsprachige Urkunden bedürfen grundsätzlich der Übersetzung und gegebenenfalls der Beglaubigung.
  • Die Erforderlichkeit weiterer Unterlagen ist vom Einzelfall abhängig.
    Sollte die Vorlage weiterer Unterlagen oder Nachweise erforderlich sein, erfolgt eine entsprechende Mitteilung nach Aufnahme der Bearbeitung.

Fees

  • 80,00 Euro: Antrag auf Nachbeurkundung
  • 160,00 Euro: Antrag auf Nachbeurkundung - sofern ausländisches Recht zu beachten ist
Urkunden
  • 12,00 Euro: Geburtsurkunde
  • 6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
  • 12,00 Euro: internationale Geburtsurkunde
  • 6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
  • 12,00 Euro: Beglaubigter Registerausdruck Geburtenregister
  • 6,00 Euro: jeder weitere Beglaubigte Registerausdruck bei gleichzeitiger Ausstellung