Eheschließung - Erstbeurkundung / Erstregistrierung einer Eheschließung im Ausland - ohne Inlandswohnsitz am Standort Standesamt I in Berlin
Kontakt
- Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
- Standesamt I in Berlin
- Schönstedtstr. 5 , 13357 Berlin
- Tel.: (030) 90269-5000
- Fax: (030) 9028-3416
- Kontaktformular
Öffnungszeiten
-
-
nach Vereinbarung
-
Dienstag
-
nach Vereinbarung
-
Mittwoch
-
nach Vereinbarung
-
Donnerstag
-
nach Vereinbarung
-
Freitag
-
nach Vereinbarung
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Die starren Öffnungszeiten wurden zugunsten einer flexiblen Terminvereinbarung aufgegeben.
Verkehrsanbindungen
- Bus
-
- Brunnenplatz: M27 Nauener Platz: 247, 327
- S-Bahn
-
- Humboldthain: S1, S2, S25, S26
- U-Bahn
-
- Pankstr.: U8 Nauener Platz: U9
Sonstige Hinweise zum Standort
Wartebereich vor Raum 354, 3.StockZahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Eheschließung - Erstbeurkundung / Erstregistrierung einer Eheschließung im Ausland - ohne Inlandswohnsitz
Voraussetzungen
- Die Ehe wurde im Ausland geschlossen.
-
Wohnsitz im Ausland
Die Eheschließenden bzw. der Antragsteller haben und hatten niemals einen Inlandswohnsitz. -
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind die Ehegatten; sind beide verstorben auch deren Eltern und Kinder
Erforderliche Unterlagen
- Heiratsurkunde
-
aktuelle beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil beider Eheschließenden
Bei Beurkundung der Geburt in einem deutschen Geburtenregister -
Geburtsurkunden beider Eheschließenden
Bei Beurkundung der Geburt ausschließlich im Ausland - Personalausweis oder Reisepass der Eheschließenden
-
Nachweise zu allen früheren Ehen oder Lebenspartnerschaften
Nachweise zu allen früheren Ehen / Lebenspartnerschaften der Eheschließenden (Nachweise zu der Eheschließung / Begründung der Lebenspartnerschaft und deren Auflösung) - Geburtsnachweise zu gemeinsamen Kindern
-
Fremdsprachige Urkunden
Fremdsprachige Urkunden bedürfen grundsätzlich der Übersetzung und gegebenenfalls der Beglaubigung. -
Die Erforderlichkeit weiterer Unterlagen ist vom Einzelfall abhängig.
Sollte die Vorlage weiterer Unterlagen oder Nachweise erforderlich sein, erfolgt eine entsprechende Mitteilung nach Aufnahme der Bearbeitung. -
Hinweis:
Nachweise sind dem Antrag im Original oder als beglaubigte Ablichtung beizufügen. Einfache Kopien oder elektronisch übermittelte Unterlagen sind leider nicht ausreichend.
Formulare
Gebühren
80,00 Euro: Antrag auf Nachbeurkundung - wenn ausschließlich deutsches Recht zu beachten ist
125,00 Euro: Antrag auf Nachbeurkundung - wenn für eine Person ausländisches Recht zu beachten ist
170,00 Euro: Antrag auf Nachbeurkundung - wenn für beide Personen ausländisches Recht zu beachten ist
12,00 Euro: Eheurkunde
6,00 Euro: jede weitere Eheurkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
12,00 Euro: internationale Eheurkunde
6,00 Euro: jede weitere internationale Eheurkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
12,00 Euro: Beglaubigter Registerausdruck Eheregister
6,00 Euro: jeder weitere Beglaubigte Registerausdruck bei gleichzeitiger Ausstellung