Ausstellung einer Bescheinigung über die Namensführung nach Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft, Geburt oder Namensangleichung im Ausland ohne Inlandswohnsitz
Voraussetzungen
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wirksame Entgegennahme
Eine Namenserklärung wurde beim Standesamt I in Berlin wirksam entgegengenommen.
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Empfangsberechtigung
Empfangsberechtigt sind die Person selbst, die Eltern, die Großeltern, Kinder oder Geschwister und Ehegatten oder Lebenspartner; ferner alle Personen, die ein rechtliches oder berechtigtes Interesse an der Ausstellung der Bescheinigung glaubhaft machen.
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Anforderung von Bescheinigungen
Bescheinigungen können bevorzugt über die Webformulare (siehe „Formulare“, unten), gegebenenfalls auch per Post, per Fax oder persönlich beantragt werden. Eine telefonische Anforderung ist nicht möglich.
Erforderliche Unterlagen
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Verwandschaftsnachweis oder sonstige Nachweise des rechtlichen oder berechtigten Interesses
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Personalausweis oder Reisepass bei persönlicher Vorsprache
Gebühren
10,00 Euro: je Bescheinigung
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Standesamt I in Berlin
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten