Namensrechtliche Erklärung - Bescheinigung über Namensführung bei fehlendem inländischen Personenstandseintrag

Ausstellung einer Bescheinigung über die Namensführung nach Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft, Geburt oder Namensangleichung im Ausland ohne Inlandswohnsitz

Voraussetzungen

  • wirksame Entgegennahme
    Eine Namenserklärung wurde beim Standesamt I in Berlin wirksam entgegengenommen.
  • Empfangsberechtigung
    Empfangsberechtigt sind die Person selbst, die Eltern, die Großeltern, Kinder oder Geschwister und Ehegatten oder Lebenspartner; ferner alle Personen, die ein rechtliches oder berechtigtes Interesse an der Ausstellung der Bescheinigung glaubhaft machen.
  • Anforderung von Bescheinigungen
    Bescheinigungen können bevorzugt über die Webformulare (siehe „Formulare“, unten), gegebenenfalls auch per Post, per Fax oder persönlich beantragt werden. Eine telefonische Anforderung ist nicht möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Verwandschaftsnachweis oder sonstige Nachweise des rechtlichen oder berechtigten Interesses
  • Personalausweis oder Reisepass bei persönlicher Vorsprache

Formulare

Gebühren

  • 12,00 Euro: für die Bescheinigung
  • 6,00 Euro: für jede weitere Bescheinigung bei gleichzeitiger Ausstellung

Hinweise zur Zuständigkeit

Standesamt I in Berlin

Für Sie zuständig

Bürgertelefon 115

Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
Mehr Informationen