Bescheinigung - Ausstellung - Bescheinigung über Namensführung bei fehlendem inländischen Personenstandseintrag
Ausstellung einer Bescheinigung über die Namensführung nach Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft, Geburt oder Namensangleichung im Ausland ohne Inlandswohnsitz
Voraussetzungen
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wirksame Entgegennahme
Eine Namenserklärung wurde beim Standesamt I in Berlin wirksam entgegengenommen. -
Empfangsberechtigung
Empfangsberechtigt sind die Person selbst, die Eltern, die Großeltern, Kinder oder Geschwister und Ehegatten oder Lebenspartner; ferner alle Personen, die ein rechtliches oder berechtigtes Interesse an der Ausstellung der Bescheinigung glaubhaft machen. -
Anforderung von Bescheinigungen
Bescheinigungen können bevorzugt über die Webformulare (siehe „Formulare“, unten), gegebenenfalls auch per Post, per Fax oder persönlich beantragt werden. Eine telefonische Anforderung ist nicht möglich.
Erforderliche Unterlagen
- Verwandschaftsnachweis oder sonstige Nachweise des rechtlichen oder berechtigten Interesses
- Personalausweis oder Reisepass bei persönlicher Vorsprache
Formulare
- Geburtsurkundenanforderung
- Heiratsnachweisanforderung / Lebenspartnerschaftsnachweisanforderung
- Bei persönlicher Vorsprache ist kein Antragsformular erforderlich.
Gebühren
12,00 Euro: Bescheinigung
6,00 Euro: jede weitere Bescheinigung bei gleichzeitiger Ausstellung