Sterbefall auf deutschen Seeschiffen - Erstbeurkundung / Erstregistrierung
Den Tod einer Person während der Reise auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt, hat das Standesamt I in Berlin zu beurkunden.
Dies gilt auch, wenn sich der Sterbefall während der Seereise außerhalb des Seeschiffes, jedoch nicht an Land oder in einem Hafen im Inland ereignet hat, und der Verstorbene von einem Seeschiff aufgenommen wurde, das die Bundesflagge führt.
Dies gilt auch, wenn sich der Sterbefall während der Seereise außerhalb des Seeschiffes, jedoch nicht an Land oder in einem Hafen im Inland ereignet hat, und der Verstorbene von einem Seeschiff aufgenommen wurde, das die Bundesflagge führt.
Voraussetzungen
- Sterbefall auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt
-
Anzeigeverpflichtung
Der Tod muss von der anzeigepflichtigen Person dem Schiffsführer unverzüglich angezeigt werden.
Zur Anzeige verpflichtet ist jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, oder jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist
Erforderliche Unterlagen
- Niederschrift des Schiffsführers über die Anzeige des Todes
- Die Erforderlichkeit weiterer Unterlagen ist vom Einzelfall abhängig.
Formulare
Gebühren
- 12,00 Euro: Sterbeurkunde
- 6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
- 12,00 Euro: internationale Sterbeurkunde
- 6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
- 12,00 Euro: Beglaubigter Registerausdruck Sterberegister
- 6,00 Euro: jeder weitere Beglaubigte Registerausdruck bei gleichzeitiger Ausstellung