Sterbefall im Ausland - Erstbeurkundung / Erstregistrierung - ohne Inlandswohnsitz am Standort Standesamt I in Berlin
Kontakt
- Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
- Standesamt I in Berlin
- Schönstedtstr. 5 , 13357 Berlin
- Tel.: (030) 90269-5000
- Fax: (030) 9028-3416
- Kontaktformular
Öffnungszeiten
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nach Vereinbarung
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Dienstag
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nach Vereinbarung
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Mittwoch
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nach Vereinbarung
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Donnerstag
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nach Vereinbarung
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Freitag
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nach Vereinbarung
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Die starren Öffnungszeiten wurden zugunsten einer flexiblen Terminvereinbarung aufgegeben.
Verkehrsanbindungen
- Bus
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- Brunnenplatz: M27 Nauener Platz: 247, 327
- S-Bahn
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- Humboldthain: S1, S2, S25, S26
- U-Bahn
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- Pankstr.: U8 Nauener Platz: U9
Sonstige Hinweise zum Standort
Wartebereich vor Raum 354, 3.StockZahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Sterbefall im Ausland - Erstbeurkundung / Erstregistrierung - ohne Inlandswohnsitz
Voraussetzungen
- Der Sterbefall hat sich im Ausland ereignet.
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Wohnsitz im Ausland
Weder war die verstorbene Person zum Zeitpunkt des Todes im Inland wohnhaft gewesen noch ist die antragstellende Person jemals im Inland wohnhaft gewesen. - Die verstorbene Person war deutscher Staatsangehöriger.
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Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind Eltern und Kinder der verstorbenen Person sowie deren Ehegatte bzw. Lebenspartnerin / Lebenspartner.
Antragsberechtigt sind außerdem jede andere Person die ein rechtliches Interesse geltend machen kann sowie die deutschen Auslandsvertretungen, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Beurkundung eines Auslandssterbefalles im Sterberegister (§ 36 PStG)
Bitte stellen Sie den Antrag schriftlich per Post. - Sterbeurkunde
- Geburtsurkunde der verstorbenen Person
- Eheurkunde / Lebenspartnerschaftsurkunde der verstorbenen Person
- gegebenenfalls Nachweis über die Auflösung der Ehe / Lebenspartnerschaft
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Fremdsprachige Urkunden
Fremdsprachige Urkunden bedürfen grundsätzlich der Übersetzung und gegebenenfalls der Beglaubigung. -
Hinweis:
Nachweise sind dem Antrag im Original oder als beglaubigte Ablichtung beizufügen. Einfache Kopien oder elektronisch übermittelte Unterlagen sind leider nicht ausreichend.
Gebühren
- 40,00 Euro: Antrag auf Nachbeurkundung
- 80,00 Euro: Antrag auf Nachbeurkundung - sofern ausländisches Recht zu beachten ist
- 12,00 Euro: Sterbeurkunde
- 6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
- 12,00 Euro: internationale Sterbeurkunde
- 6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
- 12,00 Euro: Beglaubigter Registerausdruck Sterberegister
- 6,00 Euro: jeder weitere Beglaubigte Registerausdruck bei gleichzeitiger Ausstellung
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Das Standesamt I in Berlin ist zuständig, wenn die verstorbene Person zum Zeitpunkt des Todes keinen Wohnsitz im Inland hatte und auch die antragstellende Person zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht im Inland wohnhaft ist.
Sollte die verstorbene Person im Inland wohnhaft gewesen sein, liegt die Zuständigkeit bei dem Standesamt Ihres letzten inländischen Wohnsitzes.
War die verstorbene Person nicht im Inland wohnhaft, beurkundet das für den Wohnsitz der antragstellenden Person örtlich zuständige Standesamt den Sterbefall.
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Bürgertelefon 115
Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
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