Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten am Standort Amt für Soziales - Leistungsstelle Obdachlosenhilfe / AsylbLG

Öffnungszeiten
(Anmeldung bis 11:30 Uhr erforderlich)
(Anmeldung bis 11:30 Uhr erforderlich)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
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- Einschränkung des Publikumsverkehrs im Amt für Soziales Mitte bis auf Weiteres
- Eine Sprechstunde ist von Montag bis Freitag täglich in der Zeit von 09:00 bis 11:00 Uhr eingerichtet für:
. . • akute Fälle von Wohnungsnot/Obdachlosigkeit zur Unterbringung in einer Unterkunft
Die Sprechstunde findet in den Räumen der Bezirksgalerie im Erdgeschoss des Rathauses Wedding in der Müllerstr. 146 statt (Eingang von außen).
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Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur bar bezahlt werden.
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Die Leistung umfasst Beratung und persönliche Unterstützung der Leistungsberechtigten und ihrer Angehörigen, insbesondere:
- Hilfe zur Erhaltung einer Wohnung
- Hilfe bei der Beschaffung einer Wohnmöglichkeit (siehe Hilfe bei drohender oder bereits eingetretener Wohnungslosigkeit)
- Hilfe zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen und zur Gestaltung des Alltags
- Hilfe bei gewaltgeprägten Lebensumständen
- Hilfe für Strafgefangene (befristete Mietübernahme während der Haft)
- Hilfe bei Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung (Haftanstalt, Therapieeinrichtung, Einrichtung der Jugendhilfe)
- Beratung bei der Schuldenregulierung und beim Umgang mit Finanzen.
Diese Hilfe wird auch für Leistungsberechtigte nach dem SGB II erbracht.
Voraussetzungen
- Vollendung des 18. Lebensjahres
-
Die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten richtet sich an Personen,
- deren besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind und
- die diese Schwierigkeiten nicht aus eigener Kraft bewältigen können.
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Besondere Lebensverhältnisse können sein:
- fehlender oder nicht ausreichender Wohnraum,
- ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage,
- gewaltgeprägte Lebensumstände,
- Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung oder
- vergleichbare nachteilige Umstände.
Erforderliche Unterlagen
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Der Umfang der für die Beratung benötigten Unterlagen richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Geeignete Unterlagen zu den besonderen Lebensverhältnissen. Dies kann auch Einkommens- und Vermögensnachweise erforderlich machen.
- Antrag auf Sozialhilfe (siehe unter "Formulare")
-
Gültige Personaldokumente
gegebenenfalls Meldebestätigung
Formulare
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Örtlich zuständig ist in der Regel das Amt für Soziales, in dessen Bezirk die hilfesuchende Person wohnt. Für Personen ohne festen Wohnsitz oder Meldeanschrift in Berlin gelten gesonderte Regelungen (siehe Ausführungsvorschrift unter der Rubrik "Rechtsgrundlagen").
Kontakt
Bezirksamt Mitte
Amt für Soziales - Leistungsstelle Obdachlosenhilfe / AsylbLG
Nahverkehr
- U-Bahn
-
-
0.3km
U Leopoldplatz
- U6
- U9
-
0.4km
U Seestr.
- U6
-
0.3km
U Leopoldplatz
- Bus
-
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0km
Berlin, Rathaus Wedding
- 120
- N20
- N6
-
0.3km
U Leopoldplatz
- 120
- 142
- 147
- 221
- 247
- 327
- N9
- N20
- N6
-
0.4km
U Seestr.
- 106
- N26
- 120
- N20
- N6
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0.4km
Berlin, Luxemburger Str.
- 142
- 221
- N9
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0km
Berlin, Rathaus Wedding
- Tram
-
-
0.4km
U Seestr.
- 50
- M13
-
0.4km
U Seestr.