Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten am Standort Amt für Soziales Lichtenberg
große Karte
Kontakt
- Bezirksamt Lichtenberg
- Amt für Soziales Lichtenberg
- Alt-Friedrichsfelde 60 , 10315 Berlin
- Tel.: (030) 90296-8335
- Fax: (030) 90296-8699
- E-Mail: info.sozialamt@lichtenberg.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
9:00 bis 12:00 Uhr
-
Donnerstag
-
9:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 18:00 Uhr (nur BAföG/AFBG)
Verkehrsanbindungen
- Bus
-
- 108, 194 Bildungs- und Verwaltungszentrum
- S-Bahn
-
- S 5, S 7, S 75 Friedrichsfelde Ost
- Tram
-
- M 17, 27, 37 Am Tierpark oder Rhinstraße
- U-Bahn
-
- U 5 Friedrichsfelde
Sonstige Hinweise zum Standort
Die Information des Amtes für Soziales hat erweiterte Öffnungszeiten:Montag, Mittwoch und Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag, Dienstag und Mittwoch: 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Die Information nimmt Anträge und Unterlagen entgegen, fertigt ggf. Kopien und gibt Erstinformationen zu den Leistungen des Amtes und zuständigen Bearbeiterinnen und Bearbeitern.
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Die Leistung umfasst Beratung und persönliche Unterstützung der Leistungsberechtigten und ihrer Angehörigen, insbesondere:
Diese Hilfe wird auch für Leistungsberechtigte nach dem SGB II erbracht.
- Hilfe zur Erhaltung einer Wohnung
- Hilfe bei der Beschaffung einer Wohnmöglichkeit (unter "Weiterführende Informationen")
- Hilfe zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen und zur Gestaltung des Alltags
- Hilfe bei gewaltgeprägten Lebensumständen
- Hilfe für Strafgefangene (befristete Mietübernahme während der Haft)
- Hilfe bei Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung (Haftanstalt, Therapieeinrichtung, Einrichtung der Jugendhilfe)
- Beratung bei der Schuldenregulierung und beim Umgang mit Finanzen.
Diese Hilfe wird auch für Leistungsberechtigte nach dem SGB II erbracht.
Voraussetzungen
- Vollendung des 18. Lebensjahres
-
Die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten richtet sich an Personen,
- deren besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind und
- die diese Schwierigkeiten nicht aus eigener Kraft bewältigen können.
-
Besondere Lebensverhältnisse können sein:
- fehlender oder nicht ausreichender Wohnraum,
- ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage,
- gewaltgeprägte Lebensumstände,
- Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung oder
- vergleichbare nachteilige Umstände.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Sozialhilfe
-
Gültige Personaldokumente
gegebenenfalls Meldebestätigung -
Der Umfang der für die Beratung benötigten Unterlagen richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Geeignete Unterlagen zu den besonderen Lebensverhältnissen. Dies kann auch Einkommens- und Vermögensnachweise erforderlich machen.
Formulare
Gebühren
Keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Örtlich zuständig ist in der Regel das Amt für Soziales, in dessen Bezirk die hilfesuchende Person wohnt. Für Personen ohne festen Wohnsitz oder Meldeanschrift in Berlin gelten gesonderte Regelungen (siehe Ausführungsvorschrift unter der Rubrik "Rechtsgrundlagen").