Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - bei Eheschließung und ohne Inlandswohnsitz am Standort Standesamt Spandau

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Контакт

години роботи

  • понеділок

      Urkundenstelle, Heirats- und Familienbuch
      9:00 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
      9:00 - 12:30 Uhr (Ausstellung von Urkunden - ohne Termin)

      Sterberegister
      9:00 - 11:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Вівторок

      Urkundenstelle, Heirats- und Familienbuch
      9:00 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
      9:00 - 12:30 Uhr (Ausstellung von Urkunden - ohne Termin)

      Sterberegister
      9:00 - 11:00 Uhr (nur mit Termin)
  • середа

      Urkundenstelle, Heirats- und Familienbuch
      geschlossen

      Sterberegister
      9:00 - 11:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Четвер

      Urkundenstelle, Heirats- und Familienbuch
      14:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
      14:00 - 17:30 Uhr (Ausstellung von Urkunden - ohne Termin)

      Sterberegister
      14:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
  • п'ятниця

      geschlossen

Інформація для відвідувачів, які прийшли на зустріч

Derzeit ist eine Onlinebuchung von Terminen an diesem Standort nicht möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin per E-Mail.

Місцевий трафік

  • Автобус

    • 130, M32, X33, 134, 135, 136, M45, 236, 237, 337, M37, 638, 639, 671
  • Міська електричка

    • S5
  • Метро (U-Bahn)

    • U7 Rathaus Spandau

варіанти оплати

  • Barzahlung
  • Girocard
  • Debit Mastercard
  • Mastercard (credit)
  • Visa Debit
  • Visa (Credit)
  • Apple Pay
  • Google Pay

Dienstleistungsbeschreibung

Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - bei Eheschließung und ohne Inlandswohnsitz

Sofern Sie ausschließlich im Ausland wohnen und noch nie einen Inlandwohnsitz hatten, können Sie beim Standesamt I in Berlin eine Namenserklärung abgeben.

Hatten Sie bereits einen Inlandwohnsitz, dann müssen Sie sich an das für den letzten Inlandwohnsitz zuständige Standesamt wenden.

Die Namenserklärung ist öffentlich zu beglaubigen oder zu beurkunden. Bei Aufenthalt im Ausland sollte die Namenserklärung bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (auch einem Honorarkonsul) aufgenommen werden. Ist dies nicht möglich, könnte auch eine öffentliche Beglaubigung durch einen örtlichen Notar in Betracht kommen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte vorher an die zuständige deutsche Auslandsvertretung zur Abstimmung der Verfahrensweise.

Передумови

  • kein Inlandswohnsitz
  • Bestehende Ehe
    Eine Ehenamenserklärung ist von beiden Ehegatten abzugeben. Sie kann im Rahmen der Eheschließung oder später erfolgen.
    Eine Beratung über rechtliche Möglichkeiten und Erfordernisse wird empfohlen.

Необхідні документи

  • Heiratsurkunde (durch die staatliche Registerbehörde ausgestellt)
  • Nachweise über die Staatsangehörigkeit, insbesondere Reisepässe/Identitätskarten
  • Geburtsurkunden von Kindern, die von der Namenserklärung betroffen sind
  • ggf. Nachweise über die Auflösung aller Vorehen (rechtskräftiges Scheidungsurteil) bei Wiederannahme eines früheren Namens
  • ggf. Anerkennungsbescheid bei einer ausländischen Ehescheidung bei Wiederannahme eines früheren Namens
  • ggf. Nachweise über abweichende Namensführungen

збори

Die Ehenamenserklärung im Rahmen der Eheschließung ist gebührenfrei.
Nachträgliche Ehenamenserklärung 25,00 Euro
ggf. Eidesstattliche Versicherung 30,00 Euro
Bescheinigung über die Namensführung 12,00 Euro

Приблизний термін опрацювання

Das Standesamt I in Berlin ist bemüht, Ihren Antrag so schnell wie möglich zu bearbeiten. In Einzelfällen lässt sich eine mehrwöchige/mehrmonatige Bearbeitungszeit leider nicht vermeiden, da auch Postlaufzeiten von und nach dem Ausland und etwaige Bearbeitungszeiten anderer Stellen (z.B. Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile) zu berücksichtigen sind

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann nur beim Standesamt I in Berlin in Anspruch genommen werden, wenn Sie keinen Inlandswohnsitz besitzen. Wenn Sie bereits einen Inlandswohnsitz hatten, wenden Sie sich bitte an das für diesen letzten inländischen Wohnsitz örtlich zuständige Standesamt.