Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - bei Eheschließung und ohne Inlandswohnsitz at the location Standesamt Spandau
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- Bezirksamt Spandau
- Standesamt Spandau
- Carl-Schurz-Str. 2/6 , 13597 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: 90279-2008
- E-mail: standesamt@ba-spandau.berlin.de
- Home page
Opening hours
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Urkundenstelle, Heirats- und Familienbuch
9:00 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
9:00 - 12:30 Uhr (Ausstellung von Urkunden - ohne Termin)
Sterberegister
9:00 - 11:00 Uhr (nur mit Termin) -
Tuesday
-
Urkundenstelle, Heirats- und Familienbuch
9:00 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
9:00 - 12:30 Uhr (Ausstellung von Urkunden - ohne Termin)
Sterberegister
9:00 - 11:00 Uhr (nur mit Termin) -
Wednesday
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Urkundenstelle, Heirats- und Familienbuch
geschlossen
Sterberegister
9:00 - 11:00 Uhr (nur mit Termin) -
Thursday
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Urkundenstelle, Heirats- und Familienbuch
14:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
14:00 - 17:30 Uhr (Ausstellung von Urkunden - ohne Termin)
Sterberegister
14:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) -
Friday
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geschlossen
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Derzeit ist eine Onlinebuchung von Terminen an diesem Standort nicht möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin per E-Mail.
Public transportation
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Bus
- 130, M32, X33, 134, 135, 136, M45, 236, 237, 337, M37, 638, 639, 671
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Train (S-Bahn)
- S5
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Underground
- U7 Rathaus Spandau
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Service description
Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - bei Eheschließung und ohne Inlandswohnsitz
Hatten Sie bereits einen Inlandwohnsitz, dann müssen Sie sich an das für den letzten Inlandwohnsitz zuständige Standesamt wenden.
Die Namenserklärung ist öffentlich zu beglaubigen oder zu beurkunden. Bei Aufenthalt im Ausland sollte die Namenserklärung bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (auch einem Honorarkonsul) aufgenommen werden. Ist dies nicht möglich, könnte auch eine öffentliche Beglaubigung durch einen örtlichen Notar in Betracht kommen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte vorher an die zuständige deutsche Auslandsvertretung zur Abstimmung der Verfahrensweise.
Prerequisites
- kein Inlandswohnsitz
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Bestehende Ehe
Eine Ehenamenserklärung ist von beiden Ehegatten abzugeben. Sie kann im Rahmen der Eheschließung oder später erfolgen.
Eine Beratung über rechtliche Möglichkeiten und Erfordernisse wird empfohlen.
Documents required
- Heiratsurkunde (durch die staatliche Registerbehörde ausgestellt)
- Nachweise über die Staatsangehörigkeit, insbesondere Reisepässe/Identitätskarten
- Geburtsurkunden von Kindern, die von der Namenserklärung betroffen sind
- ggf. Nachweise über die Auflösung aller Vorehen (rechtskräftiges Scheidungsurteil) bei Wiederannahme eines früheren Namens
- ggf. Anerkennungsbescheid bei einer ausländischen Ehescheidung bei Wiederannahme eines früheren Namens
- ggf. Nachweise über abweichende Namensführungen
Fees
Die Ehenamenserklärung im Rahmen der Eheschließung ist gebührenfrei.
Nachträgliche Ehenamenserklärung 25,00 Euro
ggf. Eidesstattliche Versicherung 30,00 Euro
Bescheinigung über die Namensführung 12,00 Euro
Legal basis
Average time to process request
Das Standesamt I in Berlin ist bemüht, Ihren Antrag so schnell wie möglich zu bearbeiten. In Einzelfällen lässt sich eine mehrwöchige/mehrmonatige Bearbeitungszeit leider nicht vermeiden, da auch Postlaufzeiten von und nach dem Ausland und etwaige Bearbeitungszeiten anderer Stellen (z.B. Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile) zu berücksichtigen sind
Notes on responsibility
Die Dienstleistung kann nur beim Standesamt I in Berlin in Anspruch genommen werden, wenn Sie keinen Inlandswohnsitz besitzen. Wenn Sie bereits einen Inlandswohnsitz hatten, wenden Sie sich bitte an das für diesen letzten inländischen Wohnsitz örtlich zuständige Standesamt.