Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - bei Eheschließung und ohne Inlandswohnsitz am Standort Standesamt Spandau

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Im Standesamt Spandau finden derzeit keine offenen Sprechstunden statt. Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bereits terminierte Eheschließungen finden statt.
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und unter Berücksichtigung der geltenden Verordnungen über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin hinsichtlich der Einhaltung des Mindestabstandes sind zur Trauzeremonie ab dem 02.11.2020 nur noch das Brautpaar und dessen minderjährige Kinder, ggf. Dolmetscher zugelassen.
Eine Vorsprache ohne Termin ist ausschließlich für folgende Zwecke gestattet:
•Anzeige von Sterbefällen im Bezirk Spandau
•Anzeige von Hausgeburten im Bezirk Spandau
Beratungen / Auskünfte erfolgen ausschließlich telefonisch oder per E-Mail.
Sie erreichen die Abteilungen des Standesamtes unter folgender E-Mail-Adresse:
Standesamt@ba-spandau.berlin.de
Bitte geben Sie in E-Mails unbedingt an, wie Sie telefonisch erreichbar sind.
Telefonisch ist das Standesamt wie folgt erreichbar:
Montag und Dienstag 08:00 Uhr – 09:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr – 15:00 Uhr
Leitung des Standesamtes: 030 90279 2213
Eheregister: 030 90279 2509
Sterberegister: 030 90279 2419
Geburtenregister: 030 90279 2552
Urkundenanforderung: 030 90279 2505
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Das Team des Standesamts Spandau von Berlin
Öffnungszeiten
Keine Informationen verfügbar.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - bei Eheschließung und ohne Inlandswohnsitz
Sofern Sie ausschließlich im Ausland wohnen und noch nie einen Inlandwohnsitz hatten, können Sie beim Standesamt I in Berlin eine Namenserklärung abgeben.
Hatten Sie bereits einen Inlandwohnsitz, dann müssen Sie sich an das für den letzten Inlandwohnsitz zuständige Standesamt wenden.
Die Namenserklärung ist öffentlich zu beglaubigen oder zu beurkunden. Bei Aufenthalt im Ausland sollte die Namenserklärung bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (auch einem Honorarkonsul) aufgenommen werden. Ist dies nicht möglich, könnte auch eine öffentliche Beglaubigung durch einen örtlichen Notar in Betracht kommen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte vorher an die zuständige deutsche Auslandsvertretung zur Abstimmung der Verfahrensweise.
Voraussetzungen
- kein Inlandswohnsitz
-
Bestehende Ehe
Eine Ehenamenserklärung ist von beiden Ehegatten abzugeben. Sie kann im Rahmen der Eheschließung oder später erfolgen.
Eine Beratung über rechtliche Möglichkeiten und Erfordernisse wird empfohlen.
Erforderliche Unterlagen
- Heiratsurkunde (durch die staatliche Registerbehörde ausgestellt)
- Nachweise über die Staatsangehörigkeit, insbesondere Reisepässe/Identitätskarten
- Geburtsurkunden von Kindern, die von der Namenserklärung betroffen sind
- ggf. Nachweise über die Auflösung aller Vorehen (rechtskräftiges Scheidungsurteil) bei Wiederannahme eines früheren Namens
- ggf. Anerkennungsbescheid bei einer ausländischen Ehescheidung bei Wiederannahme eines früheren Namens
- ggf. Nachweise über abweichende Namensführungen
Gebühren
Nachträgliche Ehenamenserklärung 25,00 Euro
ggf. Eidesstattliche Versicherung 30,00 Euro
Bescheinigung über die Namensführung 12,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann nur beim Standesamt I in Berlin in Anspruch genommen werden, wenn Sie keinen Inlandswohnsitz besitzen. Wenn Sie bereits einen Inlandswohnsitz hatten, wenden Sie sich bitte an das für diesen letzten inländischen Wohnsitz örtlich zuständige Standesamt.
Kontakt
Bezirksamt Spandau
Standesamt Spandau
Nahverkehr
S-Bahn S5
U-Bahn U7 Rathaus Spandau
Bus 130, M32, X33, 134, 135, 136, M45, 236, 237, 337, M37, 638, 639, 671
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