Straßensondernutzung - Großflächenwerbetafel am Standort Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
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Kontakt
- Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
- Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
- Hohenzollerndamm 174-177 , 10713 Berlin
- Tel.: (030) 9029 - 29000
- Fax: (030) 9029 - 29039
- E-Mail: ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de
- Homepage
Rollstuhlfahrer nutzen bitte den Eingang Mansfelder Straße 16/ Brienner Straße
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
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U Fehrbelliner Platz
- U7
- U3
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U Fehrbelliner Platz
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Bus
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U Fehrbelliner Platz
- 115
- 101
- N7
- 143
- N43
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Mansfelder Str./Barstr.
- 115
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Hoffmann-von-Fallersleben-Platz
- 115
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U Konstanzer Str.
- 101
- 143
- N43
- N7
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U Fehrbelliner Platz
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Zugang über Mansfelder / Ecke Brienner StraßeZahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Straßensondernutzung - Großflächenwerbetafel
Das Aufstellen von Großwerbetafeln, Billboards, Megalights und Werbesäulen (immobile Werbeanlagen) auf dem öffentlichen Straßenland stellt eine Straßenlandsondernutzung dar.
Die Werbefirma ist verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
Bitte beachten:
Wall GmbH
Die Firma Wall GmbH besitzt das Ausschließlichkeitsrecht für hinterleuchtete und digitale Werbeträger. Grundlage ist der öffentlich-rechtliche Vertrag über die Sondernutzung der öffentlichen Straßen im Land Berlin durch hinterleuchtete und digitale Werbung vom 09.01.2018.
Ilg-Außenwerbung GmbH
Für geklebte Werbeplakate mit einem Bogenformat von 1/1 bis 8/1 (59cm x 84cm bis 119cm x 238cm) und insbesondere die geklebte Plakatsäulen („Litfaßsäulen“) hat die Ilg-Außenwerbung GmbH das ausschließliche Werberecht, Grundlage ist der öffentlich-rechtliche Vertrag über die Sondernutzung der öffentlichen Straßen im Land Berlin durch Werbung an Litfaßsäulen vom 22.12.17.
Die Werbefirma ist verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
Bitte beachten:
Wall GmbH
Die Firma Wall GmbH besitzt das Ausschließlichkeitsrecht für hinterleuchtete und digitale Werbeträger. Grundlage ist der öffentlich-rechtliche Vertrag über die Sondernutzung der öffentlichen Straßen im Land Berlin durch hinterleuchtete und digitale Werbung vom 09.01.2018.
Ilg-Außenwerbung GmbH
Für geklebte Werbeplakate mit einem Bogenformat von 1/1 bis 8/1 (59cm x 84cm bis 119cm x 238cm) und insbesondere die geklebte Plakatsäulen („Litfaßsäulen“) hat die Ilg-Außenwerbung GmbH das ausschließliche Werberecht, Grundlage ist der öffentlich-rechtliche Vertrag über die Sondernutzung der öffentlichen Straßen im Land Berlin durch Werbung an Litfaßsäulen vom 22.12.17.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Erlaubniserteilung
Vor Erlaubniserteilung sind Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Leistungsverwaltungen einzuholen.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag
(unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare")
Formloser Antrag mit einem maßstabsgerechten Lageplan, maßstabsgerechte Skizze (Ansicht) der Werbeanlage, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Leistungsverwaltungen, ggf. Befreiung nach § 31 BauGB
Formulare
Gebühren
- 100,00 bis 250,00 Euro Verwaltungsgebühr und zusätzlich
- 15,00 Euro bis 19,50 Euro je Monat/m² der für Werbung benutzbaren Fläche Sondernutzungsgebühr
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Bearbeitung des Antrags erfolgt nach Vorlage eines vollständigen Antrags innerhalb eines Monats.