Spielkennzeichen beantragen
Grundsätzlich gilt, dass das amtliche Kennzeichen eines zugelassenen Fahrzeugs bei Film- und Werbeaufnahmen nur dann erkennbar sein darf, wenn die Zustimmung des Halters vorliegt.
Aus diesem Grund bzw. auch aus anderen Gründen ist es evtl. erforderlich, die beim Dreh verwendeten Fahrzeugen mit sog. „Spielkennzeichen“ auszustatten.
Unter dem Begriff Spielkennzeichen fallen folgende Möglichkeiten:
- Vollständig fiktives Kennzeichen
- Spielkennzeichen mit realem Bezug
Jede Kfz-Zulassungsbehörde kann nur Kennzeichen aus ihrem eigenen Bestand sperren, d.h. die Kfz-Zulassungsbehörde Berlin nur Kennzeichen mit dem Unterscheidungszeichen „B“.
Spielkennzeichen dürfen ohne zusätzliche Genehmigung nur auf Privatgelände oder in vom übrigen öffentlichen Straßenverkehr abgetrennten Bereichen verwendet werden.
Sollen mit Spielkennzeichen ausgestattete Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr für Dreharbeiten zum Einsatz kommen, so muss für die jeweiligen Kennzeichen pro Fahrzeug eine Ausnahmegenehmigung nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 FZV beantragt werden. Der Antrag ist schriftlich, auch per Email oder Fax, und formlos zu stellen.
Das jeweilige Fahrzeug für Dreharbeiten im öffentlichen Straßenverkehr muss grundsätzlich zugelassen sein. Fahrten unter Verwendung von Kurzzeitkennzeichen sind nicht zulässig und werden nicht genehmigt. Im Einzelfall kann die Verwendung eines roten (Händler-) Kennzeichens zugelassen werden, auch wenn solche Fahrten generell nicht als zulässige Verwendung im Sinne des § 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) angesehen werden können.
Zahlungsmodus:
Bei Antragsstellung in der Kfz-Zulassungsbehörde sofort in bar oder per EC-Karte mit PIN.
Bei schriftlichem Antrag durch Überweisung innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Genehmigung einschl. Gebührenbescheid.
Voraussetzungen
-
Angaben zum Antragsteller
- Firma
- Adresse des Firmensitzes, ggf. abweichende Rechnungsanschrift
- Ansprechpartner mit Telefon und Email-Adresse
- Titel des Films
- Angabe des Zeitraums für den Einsatz des Fahrzeugs
-
Angaben zum Fahrzeug
- Amtliches Kennzeichen des zu nutzenden Fahrzeugs
- Hersteller und / oder Markenbezeichnung des Fahrzeugs
- Fahrzeug-Identnummer
- verwendetes Spielkennzeichen
Erforderliche Unterlagen
- Keine
Gebühren
64,00 Euro für eine Ausnahmegenehmigung / Fahrzeug, sofern benötigt (ggf. zuzügl. 12,50 Euro für jedes weitere Fahrzeug)
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Zuständige Behörden
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Zuständige Mitarbeiter:
Guido Winkler und Norbert Wittmann
• III B 13WiG
• III B 13WiN
Ferdinand-Schultze-Str. 55, 13055 Berlin
Telefon: 030 90269-3379/ -3378
Fax: 030 90269-3391
Email: guido.winkler@labo.berlin.de
norbert.wittmann@labo.berlin.de
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)