Spielkennzeichen beantragen

Grundsätzlich gilt, dass das amtliche Kennzeichen eines zugelassenen Fahrzeugs bei Film- und Werbeaufnahmen nur dann erkennbar sein darf, wenn die Zustimmung des Halters vorliegt. Aus diesem Grund bzw. auch aus anderen Gründen ist es evtl. erforderlich, die beim Dreh verwendeten Fahrzeugen mit sog. „Spielkennzeichen“ auszustatten.

Unter dem Begriff Spielkennzeichen fallen folgende Möglichkeiten:
  • Vollständig fiktives Kennzeichen: Kennzeichen, die tatsächlich nicht gebräuchlich sind, können ohne vorherige Antragstellung oder Genehmigung erstellt und verwendet werden. Hierzu gehören Kennzeichen, deren Unterscheidungszeichen (für die Stadt oder den Landkreis) in Deutschland nicht vorhanden sind, historische Kennzeichen (z.B. frühere DDR-Kennzeichen), oder reine Fantasiekennzeichen.
  • Spielkennzeichen mit realem Bezug: Aktuell gebräuchliche Kennzeichen aus dem Bestand einer Kfz-Zulassungsbehörde können auf Antrag als Spielkennzeichen reserviert und für Sie gesperrt werden. Welches Kennzeichen gewünscht wird und verfügbar ist, sollte vorab bei der Kfz-Zulassungsbehörde in Erfahrung gebracht werden. Telefonischer, Fax- oder Email-Kontakt sind möglich.

Jede Kfz-Zulassungsbehörde kann nur Kennzeichen aus ihrem eigenen Bestand sperren, d.h. die Kfz-Zulassungsbehörde Berlin nur Kennzeichen mit dem Unterscheidungszeichen „B“.

Spielkennzeichen dürfen ohne zusätzliche Genehmigung nur auf Privatgelände oder in vom übrigen öffentlichen Straßenverkehr abgetrennten Bereichen verwendet werden.

Sollen mit Spielkennzeichen ausgestattete Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr für Dreharbeiten zum Einsatz kommen, so muss für die jeweiligen Kennzeichen pro Fahrzeug eine Ausnahmegenehmigung nach § 76 Abs. 1 FZV beantragt werden. Der Antrag ist schriftlich, auch per Email oder Fax, und formlos zu stellen.

Das jeweilige Fahrzeug für Dreharbeiten im öffentlichen Straßenverkehr muss grundsätzlich zugelassen sein. Fahrten unter Verwendung von Kurzzeitkennzeichen sind nicht zulässig und werden nicht genehmigt. Im Einzelfall kann die Verwendung eines roten (Händler-) Kennzeichens zugelassen werden, auch wenn solche Fahrten generell nicht als zulässige Verwendung im Sinne des § 41 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) angesehen werden können.

Fahrzeuge mit Kennzeichen aus dem Land Brandenburg können nicht in eine entsprechende Ausnahmegenehmigung aufgenommen werden, hier muss beim Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) in Brandenburg eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden (mehr unter "Weiterführende Informationen").

Zahlungsmodus:
Bei Antragsstellung in der Kfz-Zulassungsbehörde sofort in bar oder per EC-Karte mit PIN.
Bei schriftlichem Antrag durch Überweisung innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Genehmigung einschl. Gebührenbescheid.

Voraussetzungen

  • Angaben zum Antragsteller
    • Firma
    • Adresse des Firmensitzes, ggf. abweichende Rechnungsanschrift
    • Ansprechpartner mit Telefon und Email-Adresse
    • Titel des Films
    • Angabe des Zeitraums für den Einsatz des Fahrzeugs
  • Angaben zum Fahrzeug
    • Amtliches Kennzeichen des zu nutzenden Fahrzeugs
    • Hersteller und / oder Markenbezeichnung des Fahrzeugs
    • Fahrzeug-Identifizierungsnummer
    • verwendetes Spielkennzeichen

Erforderliche Unterlagen

  • Keine

Gebühren

Für die Zuteilung und Reservierung von Spielekennzeichen fallen Gebühren in Höhe von 12,80 EUR je Kennzeichen an. Die Gebühr für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung beträgt 64,00 EUR. Werden mehrere Kennzeichen im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung benannt, fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 12,50 EUR je Kennzeichen an. Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung.

Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde Berlin. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

1 Woche

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Bearbeitung erfolgt ausschließlich bei der Kfz-Zulassungsbehörde in Berlin-Lichtenberg.

  • Eine Anfrage bei der Kfz-Zulassungsbehörde können Sie über das Kontaktformular zum Betreff "Anfrage Spielkennzeichen" erledigen.

Für Sie zuständig