Zulassung von Fahrzeugen zur Personenbeförderung (Taxen, Mietwagen, Krankentransporte)
Die Zulassung als Taxi oder die Verwendung als Mietwagen oder als Fahrzeug zum Krankentransport, kann im Zuge der Zulassungsangelegenheit berücksichtigt werden. Es besteht die rechtliche Verpflichtung zur Anzeige einer derartigen Verwendung und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung Teil I.
Voraussetzungen
-
Taxen-, Mietwagenkonzession oder die Genehmigung zur Durchführung von Krankentransporten (Krankenwagenkonzession)
Den notwendigen Genehmigungsbescheid oder die Genehmigungsurkunde erhalten Sie nach der Beantragung beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Fahrerlaubnisse, Personen- und Güterbeförderung.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Zulassung
(unter "Formulare") im Rahmen einer Zulassung
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
- Genehmigungsbescheid oder die Genehmigungsurkunde und die Gewerbeanmeldung
-
elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Die elektronische Versicherungsbestätigung muss für die Verwendung als Taxi, Mietwagen oder Krankentransport von der Versicherungsgesellschaft ausgestellt sein.
- Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
-
Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
HU-Prüfbericht; die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein/ ZBI ergibt.
- ggf. formlose Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers und Personaldokument des Bevollmächtigten
- Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original oder beglaubigter Kopie (bei Firmen)
- Kennzeichenschilder
-
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
(unter "Formulare")
Formulare
Gebühren
- 10,90 Euro: Grundgebühr zzgl. weiterer Gebühren im Rahmen der Zulassung bspw. durch technische Änderungen, Feinstaubplakette, Wunschkennzeichen etc.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Termin berlinweit suchen und buchen
Sie können auch direkt bei folgenden Standorten Termine buchen und suchen.
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
Termin buchen
Download
Verwandte Dienstleistungen
Kraftfahrzeug - Neuzulassung eines Kleinkraftrades / E-Bikes / Pedelecs
Kraftfahrzeug - Wiederzulassung eines länger als 7 Jahre abgemeldeten Fahrzeugs
Online - Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I)
Online - Wiederzulassung eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers
Wiederzulassung eines Kraftfahrzeuges ohne Halterwechsel beantragen
Zulassung eines aus dem EU-Ausland / EWR eingeführten Gebrauchtfahrzeuges
Zulassung eines aus dem Nicht-EU-Mitgliedstaat eingeführten Gebrauchtfahrzeuges
Zulassung eines aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat eingeführten Neufahrzeuges
Zulassung eines Fahrzeuges mit auswärtigem Kennzeichen mit Halterwechsel