Zulassung von Fahrzeugen zur Personenbeförderung (Taxen, Mietwagen, Krankentransporte)

Die Zulassung als Taxi oder die Verwendung als Mietwagen oder als Fahrzeug zum Krankentransport, kann im Zuge der Zulassungsangelegenheit berücksichtigt werden. Es besteht die rechtliche Verpflichtung zur Anzeige einer derartigen Verwendung und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung Teil I.

Hinweis: Wollen Sie die Verwendung des Fahrzeugs nach erfolgter Zulassung ändern lassen, ist die Frist zur nächsten Hauptuntersuchung zu kürzen. Der Zeitraum zwischen einer bereits erfolgten und einer neuen Hauptuntersuchung beträgt ein Jahr.

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Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Zulassung
    (unter "Formulare") im Rahmen einer Zulassung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
  • Genehmigungsbescheid oder die Genehmigungsurkunde und die Gewerbeanmeldung
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
    Die elektronische Versicherungsbestätigung muss für die Verwendung als Taxi, Mietwagen oder Krankentransport von der Versicherungsgesellschaft ausgestellt sein.
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
    HU-Prüfbericht; die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein/ ZBI ergibt.
  • ggf. formlose Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers und Personaldokument des Bevollmächtigten
  • Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original oder beglaubigter Kopie (bei Firmen)
  • bisherige(s) Kennzeichenschild(er)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    (unter "Formulare")

Gebühren

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung und die Höhe nach der jeweiligen Art der Zulassung.

Für eine Änderung der Verwendung des Fahrzeugs nach bereits erfolgter Zulassung beträgt die Gebühr 12,00 EUR.

Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde Berlin. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden.

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