Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu Einschränkungen und Sonderschließzeiten auf unserer Webseite Einschränkungen des Dienstbetriebes im LABO.
Seit dem 26. August 2013 können Kunden ausschließlich über einen gebuchten Termin bei der Zulassungsbehörde vorsprechen. Lediglich für Kurzzeitkennzeichen sowie reine Außerbetriebsetzungen werden Wartenummern ausgegeben.
Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe von Wartenummern für Kurzzeitkennzeichen zwei Stunden vor dem Ende der Öffnungszeit endet.
Für andere Zulassungsvorgänge vereinbaren Sie bitte online oder telefonisch unter der Service-Nummer 90269-3300 einen Termin.
Die Terminbuchung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen.
Firmenkunden ohne Bezug zum Kfz-Gewerbe und mit mehr als 3 Vorgängen wenden sich bitte an den Sammelschalter. Zulassungsdienste und Händler wenden sich generell dort hin.
Aufgrund von kurzfristig erforderlich gewordenen Baumaßnahmen steht der Parkplatz der Zulassungsbehörde in Berlin-Kreuzberg bis auf Weiteres für den Kundenverkehr nicht zur Verfügung. Der Zutritt zum Gelände ist daher nur über Ausfahrt möglich.
Um Verständnis wird gebeten.
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Die Zulassung als Taxi kann im Zuge der Zulassungsangelegenheit erfolgen. Neben den erforderlichen Fahrzeugpapieren ist die Vorlage der Genehmigungsurkunde oder der Gewerbeanmeldung erforderlich.
Bitte bringen Sie alle Unterlagen im Original mit.
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg
Erläuterung der Symbole
Bedingt rollstuhlgeeigneter Zugang zum Dienstgebäude über den Haupteingang Jüterboger Straße möglich.
U-Bahn U Platz der Luftbrücke: U6
U-Bahn U Gneisenaustraße: U7
Bus Jüterboger Straße: 104, 248
Kraftfahrzeug - Wiederzulassung eines länger als 7 Jahre abgemeldeten Fahrzeugs
Online - Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I)
Online - Wiederzulassung eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers
Wiederzulassung eines Kraftfahrzeuges ohne Halterwechsel beantragen
Zulassung eines aus dem EU-Ausland / EWR eingeführten Gebrauchtfahrzeuges
Zulassung eines aus dem Nicht-EU-Mitgliedstaat eingeführten Gebrauchtfahrzeuges
Zulassung eines aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat eingeführten Neufahrzeuges
Zulassung eines Fahrzeuges mit auswärtigem Kennzeichen mit Halterwechsel