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Zulassung von Fahrzeugen zur Personenbeförderung (Taxen, Mietwagen, Krankentransporte) am Standort Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg

Stadtplan Berlin.de
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Öffnungszeiten

Montag
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
Dienstag
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
Mittwoch
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
Donnerstag
10:00-18:00 Uhr (für Terminkunden)
(Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.)
Freitag
07:30-13:30 Uhr (für Terminkunden)

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.

Sonstige Hinweise zum Standort

Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.

Hinweise zur elektronischen Zugangseröffnung

Zulassung von Fahrzeugen zur Personenbeförderung (Taxen, Mietwagen, Krankentransporte)

Die Zulassung als Taxi oder die Verwendung als Mietwagen oder als Fahrzeug zum Krankentransport, kann im Zuge der Zulassungsangelegenheit berücksichtigt werden. Es besteht die rechtliche Verpflichtung zur Anzeige einer derartigen Verwendung und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung Teil I.

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Zulassung
    (unter "Formulare") im Rahmen einer Zulassung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
  • Genehmigungsbescheid oder die Genehmigungsurkunde und die Gewerbeanmeldung
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
    Die elektronische Versicherungsbestätigung muss für die Verwendung als Taxi, Mietwagen oder Krankentransport von der Versicherungsgesellschaft ausgestellt sein.
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
    HU-Prüfbericht; die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein/ ZBI ergibt.
  • ggf. formlose Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers und Personaldokument des Bevollmächtigten
  • Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original oder beglaubigter Kopie (bei Firmen)
  • Kennzeichenschilder
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    (unter "Formulare")

Gebühren

  • 10,90 Euro: Grundgebühr zzgl. weiterer Gebühren im Rahmen der Zulassung bspw. durch technische Änderungen, Feinstaubplakette, Wunschkennzeichen etc.
Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde Berlin. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden.