Gaststättenlärm am Standort Umwelt- und Naturschutzamt Reinickendorf
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Kontakt
- Bezirksamt Reinickendorf
- Umwelt- und Naturschutzamt Reinickendorf
- Eichborndamm 215 , 13437 Berlin
- Tel.: (030) 90294-5149
- Fax: (030) 90294-5009
- E-Mail: umweltamt@reinickendorf.berlin.de
- Homepage
- Zuständigkeiten
Öffnungszeiten
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09:00 - 12:00
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Donnerstag
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15:00 - 18:00
Hinweis: Eventuelle Abwesenheiten der/des Ansprechpartner/in sind auf Grund von Außenterminen etc. nicht zu vermeiden. Eine telefonische Terminvereinbarung vorab wird Ihnen daher empfohlen.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S+U Wittenau
- S1
- S85
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S+U Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik
- S25
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S Eichborndamm
- S25
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S+U Wittenau
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U-Bahn
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Bus
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U Rathaus Reinickendorf
- 221
- 322
- N8
- X33
- 220
-
Pannwitzstraße
- 221
-
Wittenau Kirche
- 124
- 322
- N24
- 221
- N8
-
U Rathaus Reinickendorf
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Der Standort des Umwelt- und Nturschutzamtes befindet sich am Eichborndamm 242, 13437 Berlin,Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Gaststättenlärm
Der durch den Betrieb von Gaststätten einschließlich ihrer Schankvorgärten und das Verhalten der Gäste verursachte Lärm führt regelmäßig zu Konflikten mit Anwohnern. Im Spannungsfeld zwischen den Interessen von Gaststättenbetreibern und deren Gästen auf der einen Seite und dem Ruhebedürfnis der Anwohner auf der anderen Seite gelten feste Regeln.
Voraussetzungen
- keine Voraussetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
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Beschwerde / Anzeige
mit folgenden Angaben:
Name und Anschrift der Gaststätte; genaue Tatzeit/en (Datum, Uhrzeit), Art und Weise der Lärmbelästigung (Musik, laute Gespräche der Gäste, Türenschlagen etc.); Nennung von Name und Anschrift weiterer möglicher unabhängiger Zeugen (keine Familienangehörigen, Verwandte/Bekannte), die den zur genannten Tatzeit angezeigten Lärm ebefalls wahrgenommen haben bzw. hätten wahrnehmen können
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
4 Wochen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann im Umwelt- und Naturschutzamt beim örtlich zuständigen Bezirksamt in Anspruch genommen werden.