Gaststättenlärm am Standort Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Im Gewerbebereich des Ordnungsamts findet weiterhin keine offene Sprechstunde statt.
Der Bereich steht nur in unvermeidbaren Fällen und sehr eingeschränkt dem Publikum zur Verfügung.
Pandemiebedingt können wir derzeit nur Vorsprachen nach Terminvergabe anbieten.
Telefonische Terminvergabe:
Montag-Donnerstag: 09:00-15:00 Uhr
Freitag: 09:00-13:00 Uhr
unter der Rufnummer 030 90299-4660
Die Termine werden derzeit individuell und nach Bedarf mit dem Sachgebiet vereinbart.
Alle Gewerbemeldungen, die nicht erlaubnispflichtige Gewerbe oder Gaststätten betreffen, können darüber hinaus online abgewickelt werden. Dafür gibt es ein einheitliches Verfahren im Land Berlin. Nutzen Sie die Internetseite https://www.berlin.de/ea/emeldung.
Sofern es sich um Angelegenheiten für erlaubnispflichtige Gewerbe oder Gaststätten handelt, erfolgt eine Vorsprache weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Kontaktieren Sie uns in diesen Fällen bitte telefonisch unter 90299-4660 oder per E-Mail um einen Termin zu vereinbaren.
Bitte haben Sie Verständnis, dass derzeit nur den Personen Zutritt gewährt wird, die zuvor telefonisch um Vorsprachen baten.
Wir würden uns sehr darüber freuen, wenn Sie nach Möglichkeit auch bei uns Ihre vorhandene Mundschutze tragen.
Öffnungszeiten
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Sonstige Hinweise zum Standort
Gebührenfreie Parkplätze stehen nicht zur Verfügung. Der Standort liegt unmittelbar an der Grenze zur Parkraumbewirtschaftung.
Bei akuten Verkehrsbehinderungen und sonstigem eilbedürftigem pflichtwidrigen Verhalten von Mitbürgerinnen und Mitbürgern (auch in geschützten Grünanlagen) wählen Sie bitte die Rufnummer 90299-4631 oder 90299-4632.
Gaststättenlärm
Der durch den Betrieb von Gaststätten einschließlich ihrer Schankvorgärten und das Verhalten der Gäste verursachte Lärm führt regelmäßig zu Konflikten mit Anwohnern. Im Spannungsfeld zwischen den Interessen von Gaststättenbetreibern und deren Gästen auf der einen Seite und dem Ruhebedürfnis der Anwohner auf der anderen Seite gelten feste Regeln.
Voraussetzungen
- keine Voraussetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
-
Beschwerde / Anzeige
mit folgenden Angaben:
Name und Anschrift der Gaststätte; genaue Tatzeit/en (Datum, Uhrzeit), Art und Weise der Lärmbelästigung (Musik, laute Gespräche der Gäste, Türenschlagen etc.); Nennung von Name und Anschrift weiterer möglicher unabhängiger Zeugen (keine Familienangehörigen, Verwandte/Bekannte), die den zur genannten Tatzeit angezeigten Lärm ebefalls wahrgenommen haben bzw. hätten wahrnehmen können
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann im Umwelt- und Naturschutzamt beim örtlich zuständigen Bezirksamt in Anspruch genommen werden.
Kontakt
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.6km
S Botanischer Garten
- S1
-
0.8km
S+U Rathaus Steglitz
- S1
-
0.6km
S Botanischer Garten
- U-Bahn
-
-
0.7km
S+U Rathaus Steglitz
- U9
-
0.7km
S+U Rathaus Steglitz
- Bus
-
-
0.2km
Unter den Eichen/Botanischer Garten
- 188
- M48
- N88
-
0.2km
Braillestr.
- 188
- M48
- N88
-
0.4km
Händelplatz
- 188
- 283
- 285
- M85
- N88
-
0.5km
Schlossparktheater
- 188
- 283
- N88
- M48
-
0.5km
Berlin, Carmerplatz
- 188
- 283
- N88
- 186
- M82
-
0.2km
Unter den Eichen/Botanischer Garten