Gaststättenlärm at the location Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Im Gewerbebereich des Ordnungsamts sind Vorsprachen auch weiterhin nur noch mit zuvor vereinbartem Termin möglich.

Öffnungszeiten (nur mit Termin):
Montag 09:00 – 13:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 13:00 Uhr

Und nach Vereinbarung unter Ordnungsamt@ba-sz.berlin.de oder
unter der Telefonnummer 030 90299-4660

Alle Gewerbemeldungen, die nicht erlaubnispflichtige Gewerbe oder Gaststätten betreffen, können darüber hinaus problemlos online abgewickelt werden. Dafür gibt es ein einheitliches Verfahren im Land Berlin. Nutzen Sie die Internetseite https://www.berlin.de/ea/emeldung.

Sofern es sich um Angelegenheiten für erlaubnispflichtige Gewerbe oder Gaststätten handelt, erfolgt eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

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Contact

  • Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
  • Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf
  • Unter den Eichen 1 ,  12203 Berlin
  • Mailing address
    Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, 14160 Berlin
  • Tel.: (030) 90299-4660
  • Fax: (030) 90299-4662
  • Home page

Opening hours

  • Monday

      Nur mit Termin:
      09:00-13:00 Uhr
  • Tuesday

      Nur mit Termin:
      09:00-13:00 Uhr
  • Wednesday

      Keine Sprechstunde
  • Thursday

      Nur mit Termin:
      09:00-13:00 Uhr
  • Friday

      Keine Sprechstunde

Hinweise zu Öffnungszeiten

Termine können unter ordnungsamt@ba-sz.berlin.de oder Telefonnummer 030 902994660 vereinbart werden.

Public transportation

Additional information

Gebührenfreie Parkplätze stehen nicht zur Verfügung. Der Standort liegt unmittelbar an der Grenze zur Parkraumbewirtschaftung.

Bei akuten Verkehrsbehinderungen und sonstigem eilbedürftigem pflichtwidrigen Verhalten von Mitbürgerinnen und Mitbürgern (auch in geschützten Grünanlagen) wählen Sie bitte die Rufnummer 030/90299-4631 oder 030/90299-4632.

Payment options

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Service description

Gaststättenlärm

Der durch den Betrieb von Gaststätten einschließlich ihrer Schankvorgärten und das Verhalten der Gäste verursachte Lärm führt regelmäßig zu Konflikten mit Anwohnern. Im Spannungsfeld zwischen den Interessen von Gaststättenbetreibern und deren Gästen auf der einen Seite und dem Ruhebedürfnis der Anwohner auf der anderen Seite gelten feste Regeln.

Prerequisites

  • keine Voraussetzungen erforderlich

Documents required

  • Beschwerde / Anzeige
    mit folgenden Angaben:
    Name und Anschrift der Gaststätte; genaue Tatzeit/en (Datum, Uhrzeit), Art und Weise der Lärmbelästigung (Musik, laute Gespräche der Gäste, Türenschlagen etc.); Nennung von Name und Anschrift weiterer möglicher unabhängiger Zeugen (keine Familienangehörigen, Verwandte/Bekannte), die den zur genannten Tatzeit angezeigten Lärm ebefalls wahrgenommen haben bzw. hätten wahrnehmen können

Fees

keine

Average time to process request

4 Wochen

Notes on responsibility

Die Dienstleistung kann im Umwelt- und Naturschutzamt beim örtlich zuständigen Bezirksamt in Anspruch genommen werden.