Lärmschutz - Genehmigung oder Ausnahmezulassung beantragen am Standort Umwelt- und Naturschutzamt

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Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Das Umwelt und Naturschutzamt befndet sich in der 6. Etage.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Lärmschutz - Genehmigung oder Ausnahmezulassung beantragen

Wird erwartet, dass
  • durch Veranstaltungen im Freien,
  • durch Gewerbeausübung oder
  • durch Baustellen auf denen während der Nachtzeit oder an Sonn- und Feiertagen
Lärm oberhalb zulässiger Immissionsrichtwerte entsteht und dadurch Dritte gestört werden, ist es möglich auf Antrag in begrenztem Umfang Ausnahmen von den Lärmschutzvorschriften zuzulassen.

Im Genehmigungsverfahren oder bei Erteilung einer Ausnahmezulassung wird stets zwischen
  • den schutzwürdigen Belangen der Anwohnenden und
  • den Interessen der Antragsstellenden sowie weiterer betroffener Personen
abgewogen. Kommt es zur Erteilung einer Genehmigung oder Ausnahmezulassung, werden die Lärmauswirkungen durch Auflagen und Bedingungen auf ein für die Nachbarschaft zumutbares Maß begrenzt.

Bei wem können Sie Ihren Antrag stellen?
Die Zuständigkeit liegt je nach Art des Vorhabens bei den Bezirken oder der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Bezirkliches Umwelt- und Naturschutzamt
Veranstaltungen, Dreharbeiten, Schankvorgärten, Reparaturarbeiten-Bauarbeiten:
  • Anträge zu Vorhaben, wie musikalische, szenische, filmische oder karnevalistische Darbietungen, Feste, Tanzveranstaltungen sowie Zusammenkünfte, die der politischen Bildung, der Informationsvermittlung oder kulturellen oder staatlichen Zwecken dienen,
  • Genehmigungen für Schankvorgärten sowie
  • Anträge zu Reparaturen oder Pflegearbeiten an vorhandenen Bausubstanzen

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Anträge zu Vorhaben mit gesamtstädtischer Bedeutung:
  • Beispielsweise fallen darunter Sportveranstaltungen wie der „Berlin Marathon“ und öffentliche Veranstaltungen im Freien wie „Silvester in Berlin“, die „Fanmeile“, die „Berlinale“ sowie Veranstaltungen von Ländervertretungen, Botschaften und Bundesministerien.
Anträge zu baustrukturverändernden Baumaßnahmen sowie zu infrastrukturerhaltenden Bauarbeiten:
  • Darunter sind Bauarbeiten zu verstehen, die aus bautechnologischen oder verkehrstechnischen Gründen während der geschützten Ruhezeiten während der Nachtzeit oder tagsüber an Sonn- und Feiertagen durchgeführt werden müssen.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • keine Voraussetzungen erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Genehmigung oder Ausnahmezulassung von den Lärmschutzvorschriften
    Online möglich oder schriftlich per Post
    • Für einen Online-Antrag: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG oder PNG bereit. Erlaubte Dateigröße: 10 MB pro Datei, 80 MB insgesamt; maximale Dateinamenlänge: 90 Zeichen.
    • Eine formlose/formale schriftliche Antragsstellung ist ebenfalls möglich, verlängert aber die Bearbeitungsdauer.
  • Informationen zu am Vorhaben beteiligten Personen
    • Name und Anschrift der antragstellenden Person (Auftraggebende Person)
    • Name und Anschrift der Vorhaben durchführenden Person (vom Auftraggebenden mit der Durchführung beauftragt), ggf. Vollmacht für die Antragstellung
    • Kontaktdaten der während des beantragten Vorhabens jederzeit erreichbaren verantwortlichen Person vor Ort.
  • Angaben zur Art des Vorhabens
    • Informationen zum Standort des Vorhabens (Adresse)
    • Datum/Zeitraum des Vorhabens
    • Bezeichnung u. kurze Beschreibung des Vorhabens
    • Lagebeschreibung (z. B. Entfernung zur nächstgelegenen Wohnbebauung)
  • Begründung der Notwendigkeit des Vorhabens
    Erläutern Sie kurz, warum das Vorhaben notwendig ist und Vorrang vor dem regulären Lärmschutz für die Anwohnerschaft haben soll ( bei Vorhaben zur Nachtzeit oder an Sonn- und Feiertagen).
  • Organisatorische Angaben
    Aussagen zum Ausmaß der zu erwartenden Lärmstörung: z.B. zu
    • Anzahl der Teilnehmenden, Modalitäten der erforderlichen Auf- und Abbauarbeiten, Lieferverkehr, Zeit, Dauer und Lautstärke eventueller Soundchecks bei Musikveranstaltungen im Freien, Anordnung und Leistung von Lautsprechern, erwartete Beeinträchtigung der nächstgelegenen Anwohnenden.
    • In besonderen Fällen kann die Einreichung weitergehender Unterlagen wie Lagepläne, Skizzen zu Bühnenstandorten o.ä. notwendig werden.
  • Technische Angaben
    Auflistung der möglichen technischen Lärmquellen und deren Anordnung sowie Angaben zu Art, Hersteller, Gerätenummer und Baujahr der jeweiligen eingesetzten Maschinen und Geräte.
  • Beschreibung der beabsichtigten Lärmschutzmaßnahmen
    Zum Beispiel Einsatz von geräuscharmen Generatoren / Geräten / Maschinen, Einsatz von Headsets / Walkie-Talkie, Einhausung von Geräten
  • ggf. Nachweis über eine vorliegende Gebührenbefreiung

Gebühren

  • 230,00 bis 6.000,00 Euro: bei öffentlichen Großveranstaltungen im Freien
  • 50,00 bis 1.200,00 Euro: bei sonstigen öffentlichen Veranstaltungen im Freien
  • 110,00 bis 1.760,00 Euro: bei Vorhaben für gewerbliche Zwecke
  • 40,00 bis 350,00 Euro: bei sonstigen Vorhaben
  • 25 % der Gebühr der zugrunde liegenden Genehmigung, mindestens jedoch 100€: bei geringfügigen Änderungen
  • 50 % der Gebühr der zugrunde liegenden Genehmigung, mindestens jedoch 100€: bei wesentlichen Änderungen
Bestimmte Antragstellende sind von den Gebühren befreit. Die Befreiung von der
Gebührenpflicht ist nachzuweisen.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Anträge sind in der Regel vier Wochen vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Bei kürzeren Antragsfristen sollten Sie mit der zuständigen Behörde umgehend Kontakt aufnehmen.

Hinweise zur Zuständigkeit

Bezirkliches Umwelt- und Naturschutzamt oder Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

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