Straßensondernutzung - Aufstellen von Fahrradständern am Standort Straßen- und Grünflächenamt, Straßenverkehrsbehörde
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Kontakt
- Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
- Straßen- und Grünflächenamt, Straßenverkehrsbehörde
- Yorckstraße 4-11 , 10965 Berlin
- Tel.: (030) 90298-8024
- Fax: (030) 90298-8019
- E-Mail: tiefgruen@ba-fk.berlin.de
Öffnungszeiten
-
-
Bereich Sondernutzung von Straßenland (nur mit Termin per eMail)
Bereich Parkausweise für Schwerbehinderte (nur mit Termin per eMail) -
Dienstag
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Bereich Sondernutzung von Straßenland (nur mit Termin per eMail)
Bereich Parkausweise für Schwerbehinderte (nur mit Termin per eMail) -
Donnerstag
-
Bereich Sondernutzung von Straßenland (nur mit Termin per eMail)
Bereich Parkausweise für Schwerbehinderte (nur mit Termin per eMail)
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S+U Yorckstr.
- S2
- S25
- S26
-
S+U Yorckstr.
-
U-Bahn
-
U Mehringdamm
- U7
- U6
-
U Hallesches Tor
- U1
- U3
- U6
-
U Möckernbrücke
- U7
- U1
- U3
-
U Gneisenaustr.
- U7
-
U Platz der Luftbrücke
- U6
-
U Gleisdreieck
- U2
- U1
- U3
-
S+U Yorckstr.
- U7
-
U Mehringdamm
-
Bus
-
U Mehringdamm
- 140
- M19
- N6
- N42
- N7
-
Hornstr.
- M19
- N7
- 140
-
U Mehringdamm [Pos 7 Endstelle]
- M19
-
Obentrautstr./U Mehringdamm
- N42
-
Kreuzberg/Wasserfall
- 140
-
Bergmannstr.
- N6
- N42
-
Mehringbrücke
- N1
- N6
-
Katzbachstr.
- M19
- N7
-
U Möckernbrücke
- N1
-
U Hallesches Tor
- 248
- M41
- N1
- N42
-
U Mehringdamm
Sonstige Hinweise zum Standort
Für den Bereich "Parkausweise für Schwerbehinderte" ist eine Terminvereinbarung per eMail notwendig. Öffnen Sie dafür an der Dienstleistung den Link zu den spezielleren Kontaktdaten.Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Straßensondernutzung - Aufstellen von Fahrradständern
Es ist verboten, Hindernisse auf die Straße zu bringen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Darüber hinaus ist das Anbieten von Waren und Leistungen aller Art auf der Straße verboten, wenn dadurch Verkehrsteilnehmer in einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Weise abgelenkt oder belästigt werden können.
Die Straßenverkehrsbehörde kann in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen von diesen Verboten genehmigen.
Die Straßenverkehrsbehörde kann in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen von diesen Verboten genehmigen.
- Eventuell am Fahrradständer vorhandene Werbeflächen für Eigenwerbung dürfen 25 cm Höhe und die Breite des Fahrradständers (maximal jedoch 100 cm) nicht überschreiten.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Bitte im jeweiligen Bezirksamt erfragen.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag
(unter "Online-Abwicklung") -
Erforderliche Angaben
- Nutzungszeitraum
- Nutzungsfläche
- Standort
Gebühren
gestaffelt, bitte erfragen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann nur bei dem Bezirksamt in Anspruch genommen werden, in dem sich der Betriebssitz befindet.
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